Eigenständige Nachmietersuche bei Auszug als Mieter vor Ablauf Kündigungsfrist

15. Jul 2013 | Haus & Wohnung

Die Frage zur Nachmieterstellung wird immer wieder dann aufgeworfen, wenn Mieter ihr Mietverhältnis vor Ablauf der regulären Mietdauer kündigen möchten. Allerdings kursiert in diesem Zusammenhang ein sehr häufiger Irrtum im Mietrecht. Daher ist es ganz besonders wichtig für Mieter Folgendes festzuhalten und zu beachten:

anzeige-nachmieter-gesucht-berlin © Fotolia.com

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Es gibt keine klare Regelung, welche die Beendigung des Mietverhältnisses definiert, indem spätestens nach Stellung von drei Nachmietern der Vermieter einen der potentiellen Nachmieter auch tatsächlich akzeptieren müsste! Somit wird diese landläufige Annahme zur Makulatur.Die tatsächliche rechtliche Definition lautet folgendermaßen, dass der aktuelle Mieter einer Mietsache keinerlei Anspruch hat, durch die Stellung von Nachmietern das Mietverhältnis vorzeitig beenden zu können. Somit gibt es dahingehend auch keinen Rechtsanspruch. Festgestellt wurde diese Tatsache beispielsweise auch vom Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil: "OLG Oldenburg RE WM 81,125".

Ausnahmen bestätigen die Regel

Allerdings lässt dieser Grundsatz dennoch auch Ausnahmen zu. Denn die Benennung eines Nachmieters bleibt dem Mieter selbstverständlich im Grundsatz unbenommen. Er hat das Recht einen Nachmieter auf jeden Fall zu benennen und dies gilt gleichzeitig auch dann ausdrücklich als vereinbart, wenn der Mieter ein berechtigtes, dringendes Interesse daran hat die Vertragsbeendigung vorzeitig vollziehen zu müssen. Dies ist übrigens in der Bundehauptstadt Berlin genauso geregelt, wie anderswo in der Republik! Allerdings hat diese Regelung auch einen rechtlichen "Pferdefuss". Gerade bei Mietverträgen mit dreimonatiger Kündigungsfrist kann diese Ausnahme wirkungslos bleiben. Dann nämlich, wenn sich der Vermieter die vom Gesetzgeber vorgegebene dreimonatige Zeit lässt, um der Nachmieterstellung bei dringendem, berechtigtem Interesse zuzustimmen. Hierzu ist unter, OLG Oldenburg RE WuM 82, 124, ein entsprechendes Urteil ergangen.

Ausnahmeregelung gilt nur nach altem Mietrecht – auch in Berlin

Allerdings gilt diese Ausnahmeregelung lediglich für Mietverhältnisse nach altem Mietrecht, welche gleichzeitig auch eine längere Kündigungsfrist als die gesetzlich vorgesehenen drei Monate vorsehen. Hierbei zählt zu dringenden, berechtigten Interessen beispielsweise die berufliche Veränderung, welche vom Arbeitgeber veranlasst wurde. Weiterhin zählt der Umzug in eine andere Stadt dazu, wenn Familienzuwachs die Wohnung zu klein werden lässt, oder wenn schwerwiegende Erkrankungen ein weiteres Wohnen in der Mietsache unmöglich werden lassen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn durch eine Gehbehinderung das Treppensteigen nicht mehr möglich ist, ein Fahrstuhl aber fehlt.

Vermieter zeigen sich zumeist gesprächsbereit

Unbenommen der gesetzlichen Rechtslage zeigen sich Vermieter in den meisten Fällen gesprächsbereit. Wenn aber beispielsweise ein Mieter in Berlin, oder anderswo in bundesdeutschen Landen, einen Nachmieter stellen will, sollte er sich unbedingt rechtzeitig mit dem Vermieter kurz schließen. Hierbei sollte es dann auch gleich um die Erlaubnis der Nachmieterstellung bitten. Aber selbst wenn vom Vermieter ein grundsätzliches Einverständnis signalisiert wird, muss der Mieter dennoch einen Nachmieter präsentieren, welchen der Vermieter letztendlich auch akzeptiert.

Nachmieterservice hilft bei der Nachmietersuche

So kann beispielsweise ein professionell aufgestellter Nachmieterservice bei der Nachmietersuche wertvolle Dienste leisten. Hierbei kommt dem Mieter die unumstößliche Tatsache zugute, dass der Nachmieterservice und der Vermieter zumeist auf professioneller Ebene miteinander kommunizieren und somit genau wissen worauf es jeweils bei der Suche ankommt und welche Bedignungen der Vermieter an die Nachmietersuche knüpft. Die Mitarbeiter eines Nachmieterservice kennen die Branche in-und auswendig, Missverständnisse werden auf diese Weise gleich von vornherein ausgeschlossen. Zur Aufgabenstellung und zum Service gehören dabei Interessentenanfragen zu beantworten und Besichtigungstermine zu vereinbaren. Darüber hinaus erfolgt dann die Auswahl potentieller Miet-Kandidaten. Hierbei werden die persönlichen Verhältnissen sowie die Bonität genau überprüft. Ebenso erfolgt die Überprüfung geforderter Unteralgen auf ihre Richtigkeit. Danach werden alle Unterlagen und Ergebnisse aus der Prüfung dem Vermieter übergeben, dieser kann auf diese Weise dann schnell und unbürokratisch entscheiden.

Ein kleiner Tipp am Rande: Mieter, die beispielsweise in Berlin einen Nachmieter suchen, finden in NachmieterExpress.de einen kompetenten und professionell aufgestellten Partner. Dieser hilft Nachmietersuchenden kostenlos und wird daher viel Zeit und Mühe sparen. Ebenfalls trägt der Service somit auch zur Vermeidung von doppelten Mietzahlungen hervorragend bei.


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