KFZ Schutzbriefleistungen

14. Apr 2019 | Kfz

Ein Kfz-Schutzbrief fällt in den Bereich der freiwilligen Autoversicherungen. Anders als beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Abschluss eines Kfz-Schutzbriefes optional. Im Allgemeinen können die Leistungen der Kfz-Schutzbriefe in drei verschiedene Klassen eingeteilt werden, die sich nach dem Abschlussjahr des Versicherungsvertrages bemessen. Die Höhe des Schutzbrief-Beitrages liegen um die 6-20 EUR im Jahr. Je nach Gesellschaft können Preis und Leistung abweichen.

Welche Leistungen umfasst ein Kfz-Schutzbrief?

Welche Leistungen umfasst ein Kfz-Schutzbrief? © Fotolia.com

Leistungen Kfz-Schutzbrief © Fotolia.com

Autoversicherung – Kfz-Versicherung

[1] Haftpflichtversicherung
[2] Teilkaskoversicherung
[3] Vollkaskoversicherung
[4] Schutzbriefleistungen

Zur Kfz-Haftpflicht bieten viele Versicherungen einen Schutzbrief für ca. 10 Euro im Jahr an. Praktischer Schutz aus Kfz-Haftpflicht und Schutzbrief, sofortiger eueuropaweiter Hilfe rund um die Uhr – Mobil bleiben
trotz Panne mit dem eigenen Fahrzeug. Beim ADAC Schutzbrief muss eine ADAC-Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Je länger man ADAC-Mitglied ist, umso höher sind und die Leistungen, die im Schadensfall angeboten werden. Die Mitgliedschaft kostet allerdings deutlich mehr. Zu den Leistungen eines Kfz-Schutzbriefes sind Pannen- und Unfallhilfe des versicherten Fahrzeuges zu zählen. Hierbei werden im Normalfall Kosten, bis zur Vereinbarten Obergrenze, für die Pannenhilfe vor Ort erstattet, unter die auch das Abschleppen eines fahruntüchtigen Fahrzeuges fällt. Vor Vertragsabschluss sollte der Versicherte die genauen Konditionen im Pannenfall nachlesen. Manche Versicherungen bieten die Übernahme von Abschleppkosten nur dann an, wenn der Schadensfall 50 oder 75 Kilometer vom Wohnort entfernt eingetreten ist.

Wenn das versicherte Fahrzeug von der Straße abgekommen ist, werden anfallende Bergungskosten in der Regel von allen Anbietern eines Schutzbriefes komplett übernommen. Wenn das Fahrzeug nach einem Unfall ein Totalschaden sein sollte, übernimmt der Kfz-Schutzbrief die Auslagen für die Verschrottung des Fahrzeuges.

Nach einem Ausfall des Fahrzeuges, ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort z.B. 50km oder 75km, werden die Reisekosten für alle Insassen des Fahrzeuges zum Zielort übernommen. Hierbei können Kosten für eine Fahrkarte zweiter Klasse der Bahn oder Tickets für ein Flugzeug geltend gemacht werden. Befindet sich der Zielort z.B. mehr als 1.000 oder 1.200 Kilometer vom Unfallort entfernt, können die Kosten für die Reise erster Klasse übernommen werden oder die Fluggkosten.

Wahlweise können im Falle eines Unfalles auch Kosten für die Unterbringung in einem Hotel bis zu einem Höchstbetrag zwischen 50 und 85 Euro pro Nacht und Person durch den Kfz-Schutzbrief übernommen werden. Die einzelnen Mindestbeiträge oder auch Höchstbeträge sind von Anbieter zu Anbieter verschieden und können in der entsprechenden Versicherungspolice nachgelesen werden, die der Versicherte bei erfolgreichem Vertragsabschluss erhält.

Zieht es der Versicherte im Schadensfall des Fahrzeuges vor, die Reise mit einem Mietwagen fortzusetzen, werden diese Kosten in vollem Umfang durch den Kfz-Schutzbrief übernommen. Die Zeitspanne hierfür ist jedoch meist auf 5 Tage oder auf eine Woche begrenzt. Medizinisch notwendige Krankenrücktransporte bei einem Autounfall im Ausland werden ebenfalls durch den Kfz-Schutzbrief in voller Höhe abgedeckt. Dies trifft ebenso auf die Überführung eines verstorbenen Fahrzeuginsassen zu.

Die Leistungen ändern sich!

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