Haushaltshilfe illegal beschäftigt?

24. Sep 2012 | Haus & Wohnung

Laut einer aktuellen Umfrage beschäftigt fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland illegal Haushaltshilfen. Das ist nicht ohne Risiko: Wer als Arbeitgeber Schwarzarbeit unterstützt, riskiert ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro und muss bei einem Unfall der Hilfskraft die Behandlungskosten zahlen.

wohnzimmer-exclusiv © Fotolia.com

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Sie bügeln und putzen, mähen den Rasen oder passen auf Kinder auf: Aus vielen deutschen Haushalten sind Haushaltshilfen nicht mehr wegzudenken. Doch viele dieser fleißigen Helfer sind illegal angestellt. Wie die Tageszeitung „Welt“ heute mit Berufung auf eine Studie im Auftrag der Minijob-Zentrale berichtet, hat jeder zehnte Haushalt schon einmal eine Hilfskraft illegal beschäftigt.

Die Gründe für das Fehlverhalten sind sehr vielfältig. Der Studie zufolge gaben 23 Prozent der Befragten an, die Haushaltshilfe selbst wolle nicht angemeldet werden. 11 Prozent der Schwarzarbeitgeber wollten Geld sparen, 15 Prozent fanden die Anmeldung bei der zuständigen Minijobzentrale zu kompliziert und 14 Prozent wussten nicht einmal, dass Haushaltshilfen überhaupt angemeldet werden müssen. Nur 5 Prozent der Befragten plagte deshalb ein schlechtes Gewissen.

Schwarzarbeiter genießen keinen Unfallschutz

Traurig sind die Ergebnisse schon deshalb, weil von einer Anmeldung der Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale externer Link sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren können. Denn Minijobs in Privathaushalten sind eine besondere Form der Beschäftigung, die vom Staat gefördert wird. So kann der Arbeitgeber die Kosten für die Haushaltshilfe beim Finanzamt geltend machen.

Auch gilt es zu bedenken, dass Schwarzarbeiter keinerlei Unfall- und Krankenschutz genießen. Dabei wird die Gefahr von Unfällen im Haushalt stark unterschätzt. Rund 2,73 Millionen Menschen verletzen sich jedes Jahr im Haushalt, etwa wenn sie zum Fensterputzen auf eine Leiter steigen oder auf einem frisch gewischten Fußboden ausrutschen. Haushaltshilfen sind von dieser Verletzungsgefahr nicht ausgeschlossen!

Kommt es zu einem Unfall der illegal beschäftigten Haushaltshilfe, so muss der Arbeitgeber – also in diesem Fall die Familie, die eine Hilfskraft eingestellt hat – sämtliche Behandlungskosten übernehmen und auch die fehlenden Beiträge zur Unfallversicherung nachzahlen. Das kann schnell teuer werden.

„Viele machen sich nicht klar, dass sie sich auf dünnem Eis bewegen, wenn sie jemanden schwarz beschäftigen“, sagt hierzu Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale. „Ohne Haftpflichtversicherung Auto zu fahren, würde sich kaum einer trauen. Im Haushalt haben die meisten jedoch kein Bewusstsein dafür, wie wichtig es gerade in diesem Bereich ist, Unfallrisiken abzusichern.“ Auch muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro gerechnet werden, wenn das illegale Beschäftigungsverhältnis entdeckt wird.

Anmeldung der Hilfskraft bringt Vorteile

Dabei ist es ganz einfach, sich als Arbeitgeber im Privathaushalt vor finanziellen Forderungen zu schützen: Wer seine Haushaltshilfe als 400-Euro-Minijobber anmeldet, ist auf der sicheren Seite. Ansprechpartner hierfür ist die Minijob-Zentrale der deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die man unter der Servicenummer 0355 2902-70799 erreichen kann.

Die Minijob-Zentrale meldet den Arbeitnehmer automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung an. Passiert ein Unfall, springt sie ein. Ein weiterer Vorteil: Für 400-Euro-Minijobs in Privathaushalten
zahlen Arbeitgeber deutlich niedrigere Pauschalbeiträge für Sozialversicherung und Steuern als bei vergleichbaren Beschäftigungen im gewerblichen Bereich. Seit 2009 können Arbeitgeber in Privathaushalten 20 Prozent ihrer gesamten Ausgaben von der Einkommensteuer abziehen (max. 510 Euro).

Private Unfallversicherung zahlt für Haushaltsservice

Wenn Versicherungskunden eine private Unfallversicherung abschließen, lohnt es sich ebenfalls, bezüglich der Leistungen für Haushaltshilfen genau nachzulesen. Denn viele Versicherungen erstatten nach einem Unfall die Aufwendungen für Haushaltshilfen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Davon eingeschlossen sind -je nach Vertrag- auch Kinderbetreuungskosten, wenn die verunglückte Person etwa im Krankenhaus behandelt wird und sich deshalb nicht um ihre Kinder kümmern kann. Oder bestimmte Leistungen für Senioren wie Essensservice, eine tägliche Körperreinigung sowie das Putzen der Wohnung. (VB)


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