Grobe Fahrlässigkeit, bedingter Vorsatz…

18. Aug 2020 | Gewerbe

Im Versicherungswesen hat man es mit einer Vielzahl rechtlicher Begriffe zu tun. „Grobe Fahrlässigkeit“ oder „bedingter Vorsatz“ sind solche. Wie stellt man sich das übertragen auf unseren Alltag vor? Das althergebrachte „Dachdecker-Beispiel“ halten wir daher für eine gute Hilfe, Ihnen diese abstrakten Begriffe besser vorstellbar zu machen. Differenzierung der wichtigsten Begriffe:

Der fahrlässig verursachte Schaden

„Huch, das wollte ich nicht!“

Der Schaden wird fahrlässig verursacht, da kein aktives Handeln des Dachdeckers kausal zum Schaden beiträgt. Vorzuwerfen wäre ihm allenfalls, dass er den Ziegel hätte fester greifen müssen. Es liegt daher keine Absicht vor, jemanden zu schädigen.

Beispiel: Einem Dachdecker fällt bei der Arbeit am Haus ein Ziegel aus der Hand und verletzt einen Passanten am Kopf.

Der grob fahrlässig verursachte Schaden

„Da hätte ich aber besser aufpassen müssen!“

Dieser Schaden wird grob fahrlässig verursacht, da der Dachdecker eine andere Absicht verfolgt, als jemanden zu schädigen. Um niemanden zu verletzen, hätte er sich zunächst mindestens vergewissern müssen, dass kein Passant vorbeiläuft, der gefährdet werden könnte.

Beispiel: Ein Dachdecker deckt ein Dach ein. Einer der Ziegel ist beschädigt und kann nicht verwendet werden. Gedankenlos wirft er diesen über die Schulter das Dach hinab, wodurch das Geschoss einen Passanten am Kopf verletzt.

Der bedingt vorsätzlich verursachte Schaden

„Mir egal…!“

Dieser Schaden wird bedingt vorsätzlich verursacht. Der Dachdecker kann die potenzielle Gefahr für andere, die in seinem Handeln steckt, abschätzen. Wichtiger Unterschied: Es liegt zwar weiterhin keine Absicht vor, jemanden zu schädigen, wird aber billigend in Kauf genommen.

Beispiel: Der Dachdecker bemerkt eine Gruppe Nachbarskinder, die sich vor dem Haus versammelt, ihm bei der Arbeit zuschaut und Faxen macht. Als er einen beschädigten Ziegel entdeckt, wirft er diesen das Dach hinab. Ihm ist dabei bewusst, dass die Gefahr besteht, die Kinder zu treffen. Da er genervt ist, ist ihm dies jedoch gleich. Der Ziegel trifft einen Zehnjährigen im Gesicht.

Der vorsätzlich verursachte Schaden

„Ha! Den hab ich gut getroffen!“

Dieser Schaden wird vorsätzlich begangen. Die Handlung ist bei vollem Bewusstsein einzig darauf ausgelegt, jemanden zu schädigen.

Beispiel: Gegen Ende des Tages kommt der Bauherr zur Baustelle, um den Fortschritt zu begutachten. Ununterbrochen maßregelt er den Handwerker und verhält sich diesem gegenüber sehr herablassend. Der genervte Dachdecker nimmt einen Ziegel und wirft ihn gezielt nach dem Bauherren, den er so mit geübtem Auge niederstreckt.


REVE Kontaktdaten

Speichern Sie unsere Kontaktdaten auf Ihrem Smartphone und Kontaktieren Sie uns per WhatsApp externer Link