Frostiger Rohrbruch mit Wasserschaden

1. Dez 2014 | Haus & Wohnung

In den vergangenen Tagen sind die Temperaturen unter den Nullpunkt gewandert. Dies birgt auch Gefahren für Wasserleitungen und Heizkörper. Diese können bei frostigen Temperaturen schnell einfrieren und platzen. Häufig tritt dann Leitungswasser aus, insbesondere wenn es anschließend taut.

leitungswasserschaden-durch-frost © Fotolia.com

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Mieter und Hausbesitzer sollten deshalb darauf achten, die Heizung nie komplett auszuschalten. Dies gilt auch für eventuell geplante Urlaubsreisen. Zu Beginn der Winterzeit sollten frostgefährdete Rohrleitungen im Außen- und Dachbereich immer entleert werden oder gegebenenfalls mit einer Rohrbegleitheizung geschützt werden.

Insbesondere in ungeheizten Keller- und Dachräumen, durch die Leitungen führen, müssen alle Fenster und Lüftungsöffnungen geschlossen werden. Durch diese einfachen Grundregeln können in den meisten Fällen eingefrorene Leitungen und damit Wasserschäden verhindert werden.

Sollte dennoch eine Leitung eingefroren sein und es zu einem Schaden kommen sollten Hauseigentümer, sowie Mieter abgesichert sein. Während sich für Hausbesitzer eine Hausratversicherung und ein Wohngebäudeversicherung empfiehlt, benötigen Mieter lediglich eine Hausratversicherung. Diese kommt für die Folgen von Frostschäden durch austretendes Leitungswasser auf. Damit sind Möbel und anderer Hausrat gut abgesichert.

Um einen Schutz vor Schäden am Haus muss sich der Vermieter, bzw. der Hauseigentümer kümmern. Eine entsprechende Absicherung: Bei Durchnässungsschäden am Haus, die durch Frost an Wasserleitungen und damit verbundenen Einrichtungen verursacht wurden, leistet in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Allerdings sollten Leistungen bei Leitungswasser im Vertrag inkludiert sein. (VB)


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