Essenzielle Tipps und Hinweise für die Unternehmensgründung

11. Mrz 2015 | Gewerbe

Wer sich dafür entscheidet, ein eigenes Unternehmen zu gründen, braucht Mut, unternehmerisches Risiko, Durchhaltevermögen und vor allem ein systematisches Vorgehen. Es gibt einige goldene Regeln, die Unternehmensgründer befolgen sollten, um einen teuren Reinfall zu vermeiden.

Die richtige Geschäftsidee

unternehmensgruendung-berlin © Fotolia.com

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Die eigenen Ziele, Wünsche, Motivationen und Ideen sollten stets realistisch sein und als solide Basis der Unternehmensgründung dienen. Der Gründer sollte sich in der gewählten Branche gut auskennen und über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Optimal ist es, in einem Bereich tätig zu werden, mit dessen Mechanismen man vertraut ist. Vielleicht gibt es eine Nische, die etablierte Unternehmen noch nicht bedienen. Als nächstes muss die Entscheidung für die Rechtsform externer Link zu www.fuer-gruender.de des Unternehmens getroffen werden. Für kleine Unternehmensgründer reicht die Form Einzelunternehmen, wofür nur ein Gewerbeschein benötigt wird. Der Nachteil hierbei: Der Einzelunternehmer haftet allein mit seinem Privatvermögen. Die einfachste Rechtsform bei einer Gründung durch mehrere Personen ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).

Versicherungen Unternehmensgründung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung gehört unbedingt dazu, möchte man ein hohes Risiko vermeiden. Dadurch sind Schäden abgedeckt, die man als Selbstständiger selbst verschuldet hat, beispielsweise bei einer Kunden-Verletzung in den Geschäftsräumen. Eine Produkthaftpflichtversicherung springt bei Schäden aufgrund fehlerhafter Waren ein. Sollen Mitarbeiter beschäftigt werden, so ist auch eine Unfallversicherung nötig.

Gewerbeanmeldung und Steuer

Selbstständige müssen ihre Firma beim Gewerbeamt anmelden. Freiberufler wie Anwälte sind nicht anzeigepflichtig. Kleinunternehmer mit max. 17.500 Euro Umsatz pro Geschäftsjahr sind nicht umsatzsteuerpflichtig. Unternehmer mit einem Umsatz, der die 17.500 Euro-Grenze übersteigt, müssen Umsatzsteuer zahlen und diese auf jede Rechnung aufschlagen. Die Umsatzsteuer-Summe muss an das Finanzamt überwiesen werden.

Finanzierung

Für die Gründung eines Unternehmens wird Startkapital benötigt. Wenn das Eigenkapital nicht ausreicht, muss eine Fremdfinanzierung her. Neben der eigenen Hausbank kann die KFW-Mittelstandsbank, die Kredite an Kleinunternehmer vergibt, hierfür die richtige Adresse sein. Finanzielle Fördermittel bieten auch die Agentur für Arbeit sowie Landesförderinstitute. Wer öffentliche Fördermittel beantragt, muss allerdings Eigenkapital nachweisen, das mindestens 15 Prozent des Kapitalbedarfs ausmacht. Sie brauchen neue Firmenwagen oder neue Nutzfahrzeuge – Muss eine Arbeitsbühne oder eine Baumaschine ersetzt werden – Stehen leistungsstarke Finanzierungspartner und Branchenspezialisten zur Seite.

Einzelkämpfer oder Team?

Eine Geschäftsidee erfordert oftmals eine Vielzahl an Fähigkeiten. Als Einzelkämpfer die Bereiche Marketing, Vertrieb, Kundenberatung, Buchhaltung usw. zu bedienen, kann rasch überfordern. Als Team an den Start zu gehen, fällt schon wesentlich leichter. Die Suche nach guten Mitarbeitern kann sich allerdings schwer gestalten. Sie müssen über eine starke Eigenmotivation verfügen und viel Einsatzbereitschaft zeigen – für eine nicht gerade reichhaltige Bezahlung.

Businessplan aufstellen

Ein strukturierter Businessplan (Download kfw.de) Download kfw.de ist ein Muss für potentielle Geldgeber und gehört zu einer Unternehmensgründung unbedingt dazu. Er stellt das zukünftige Geschäft vor und verdeutlicht die praktische Umsetzung. Zum Businessplan können Teilbereiche wie Finanzplan, Marketingplan und Personalplan gehören. Folgende Punkte müssen bei der Erstellung eines Geschäftsplanes beachtet werden:

  • Den Plan sprachlich neutral und ohne unnötig viele Fachausdrücke verfassen.
  • Fakten und Zahlen sind aussagekräftiger als Emotionen.
  • Probleme und Hindernisse mit dazugehörigen Lösungsvorschlägen auflisten.
  • Viel Zeit für ein gutes Layout investieren. Der erste Eindruck ist entscheidend.
  • Den Plan von einer qualifizierten Person gegenlesen lassen.

Das neue Büro einrichten

Neben der technischen Ausstattung gehört eine gute Büroeinrichtung zu den Voraussetzungen für erfolgreiches Arbeiten. Das „perfekte Büro“ bietet nicht nur die essenzielle Grundausstattung, sondern gibt den Mitarbeitern auch genügend Freiraum und Möglichkeiten zur Entfaltung und Entspannung. Arbeitgeber können entscheidend an der Motivation und Arbeitseffizienz mitwirken, indem alle Materialien, die zur Optimierung der täglichen Arbeitsprozesse beitragen, zur Verfügung gestellt werden. Da Büroangestellte den Großteil ihrer Arbeitszeit sitzend verbringen, empfiehlt sich die Anschaffung ergonomischer Stühle oder speziellen Tischen, die als Steharbeitsplatz funktionieren – eine Anlaufstelle hierfür ist der Stuttgarter Versandhändler gaerner, der nicht nur durch ein ausgesprochen vielfältiges und hochwertiges Produktportfolio zu überzeugen weiß, sondern auch in den letzten Jahren gerade im Bereich der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes als gutes Beispiel agieren konnte.

Marketing für Existenzgründer

Wer sich selbstständig macht, der möchte sein Produkt oder seine Dienstleistung an die Frau oder an den Mann bringen. Die Maßnahmen, die dafür erforderlich sind bzw. ergriffen werden, nennt man Marketing. Zwar ist Werbung ein ganz wesentlicher Bestandteil des Marketings, dieses darf sich jedoch nicht alleine auf Werbung beschränken.

Marketing besteht aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen, die alle dazu dienen, den Absatz eines Unternehmens zu optimieren. Marketing fängt schon bei der Produktplanung an (z.B. Produktgestaltung, Qualität, Verpackung etc.) und hört nach dem Verkauf noch lange nicht auf. Auch Maßnahmen zur langfristigen Kundenbindung, wie beispielsweise Gutscheine, Kundenbefragungen und Kundenbetreuung gehören ebenfalls zur Marketingstrategie.

Im Bereich des Marketings wird häufig von einem sogenannten Marketing-Mix und den „4 P´s“ des Marketings gesprochen. Unter dem Marketing-Mix versteht man die reale Umsetzung aller Marketingstrategien und Marketingpläne. Die 4 P´s bezeichnen die vier wesentlichen Bereiche des Marketings (Marketinginstrumente): Product, Price, Place, Promotion. Auf Deutsch: Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik. Diese müssen optimal aufeinander abgestimmt sein, um ein erfolgreiches Marketing zu gewährleisten und damit auch einen erfolgreichen Absatz.

Marketingmanagement
Eine Idee oder ein Produkt kann noch so gut sein, aber wenn sie sich nicht verkauften, dann kann daraus keine Basis für eine erfolgreiche Selbstständigkeit werden. Das Marketing und dessen Management sind deshalb zentrale Säulen einer wirtschaftlichen Unternehmung. Große Firmen investieren in der Regel sehr viel Geld in das Marketing und beschäftigen professionelle Marketingmanager. Diese sind weitgehend dafür verantwortlich, dass ein Produkt oder eine Marke unverwechselbar wird. Ein äußerst erfolgreiches Marketing hat beispielsweise dann stattgefunden, wenn ein Slogan oder ein Name praktisch zum Synonym für das beworbene Produkt oder die beworbene Marke wird. Drei herausragende Beispiele sind zum einen Tempo, wo die Marke zum Inbegriff von Papiertaschentüchern wurde, zum anderen der Slogan: „Geiz ist geil“ (Saturn) beziehungsweise „Ich bin doch nicht blöd“ (Media Markt), wo der Slogan eindeutig mit dem Unternehmen assoziiert wird.

Marketingmanagement umfasst die strategische Planung aller Maßnahmen, Aktivitäten und Prozesse, welche mit dem Ziel durchgeführt werden, Produkte oder Dienstleistungen abzusetzen und wie können Existenzgründer eine schnelle Zielgruppenanalyse machen.

Da sich das Marketing im Wesentlichen darauf konzentriert, die Bedürfnisse des Kunden zu erfüllen, gehört auch die Marktforschung zu den Aufgaben des Marketingmanagements. Nur wenn man die Wünsche seiner potenziellen Kunden genau kennt, kann man dafür auch die richtigen Produkte entwickeln.

Marketingkonzept
Nicht jeder, der sich selbstständig macht, kann gleich einen Marketingmanager einstellen oder beauftragen. Die Entwicklung eines strategischen Marketingkonzepts ist jedoch trotzdem erforderlich, um auf dem Markt bestehen zu können. Wie bereits erwähnt, gehört zu einem Marketingplan auch eine Marktforschung, die natürlich möglichst früh durchgeführt und regelmäßig wiederholt werden sollte. Kundenwünsche sind nicht statisch und auch der Markt verändert sich ständig. Das sollte man im Auge behalten.

Grundsätzlich sollten folgende Bereiche in einem Marketingkonzept bearbeitet werden:
Die Istanalyse (Marktforschung), die Solldefinition (was genau soll mit den Marketingmaßnahmen erreicht werden), die Marketingstrategie (wie sollen diese Ziele erreicht werden), das Marketing-Budget (Festlegung, ggf. Finanzierungsplan) und das Marketing-Controlling (Maßnahmen zur Überprüfung der Effizienz der Marketingstrategien).

Wer selbst nur wenige oder gar keine Marketingkenntnisse besitzt, der kann sich in speziellen Marketingseminaren weiterbilden. Diese Schulungen vermitteln Grundkenntnisse im Marketing und dessen Management. Auch im Internet kann man viele gute Hinweise und Tipps finden. Ein bisschen eigene Kreativität kann bei dem Thema Marketing auch nicht schaden. Wer über die Mittel verfügt, der kann einen Marketingmanager mit der Erstellung eines Marketingkonzepts beauftragen. In diesem Bereich gibt es viele Freiberufler, die eine umfassende Beratung anbieten.

Marketingtrends
Der größte Trend im Bereich des Marketings ist seit Jahren eindeutig das Online-Marketing, das hauptsächlich durch Suchmaschinenoptimierung (SEO) und e-mail-Marketing erfolgt. Aber auch Promotionveranstaltungen, die sich direkt an den Endkunden wenden, wie beispielsweise Eventveranstaltungen oder Gewinnspiele sind immer noch ein wichtiges Marketinginstrument. Diese Marketingmaßnahmen fallen unter das sogenannte Direktmarketing.

Kundenakquise: Mailing – Postwurfsendung
Das Mailing ist unbedenklich und rechtlich in Ordnung. Hier kann man mit Kaltakquise einen Endverbraucher erreichen, sie ist aber auch für Geschäftskunden geeignet. Das schöne hier dran ist, man kann den Kunden direkt ansprechen. Das Gesetz macht uns hier keinen Strich durch die Rechnung.

Das Gesetz sieht diese Art der Akquise als Brief- oder Wurfsendung an. Nur leider ist diese Form der Akquise meistens nicht sehr effektiv. Es liegt hierbei kein direkter persönlicher Kontakt vor. Auch kommt es hier noch hinzu, dass viele Kunden diese Form der Akquise kaum bis gar nicht Wahrnehmen, da sie untergeht. Sie kommt einer Webesendung sehr nahe und kann dadurch für solch eine gehalten werden und sofort entsorgt werden, ohne vorher auf den Inhalt geachtet zu werden.

Für das Mailing werden viele Anschriften und Namen benötigt. Diese kann man sich, als Massenversand bei der Deutschen Bundespost holen. Der Versender sichert sich so auch das Verteilerkontigent.

Mailakquise fällt ebenfalls hierunter, Sie ist immer noch sehr beliebt, dank der Flats heute für viele erreichbar. Viele Verbraucher haben eine Internet und/oder Telefonflat. Dadurch ist diese Form der Akquise sehr wichtig. Außerdem kann man so auch die gewonnen Kunden an sich binden. Die Mail sollte auf den Kunden abgestimmt sein, sollten Sie sich für diese Art der Akquise entscheiden. Jeder Kunde soll glauben, dass die Mail, nur für Ihn war und nicht noch für andere. Dieses schafft der Werbende aber nur, wenn man die Mail individuell gestaltet. Das heißt aber nicht, dass man damit in der Mail werben sollte, dass Sie etwas Gewonnen haben, oder so etwas anderes in Der Art. Sowas kommt nicht gut an, ebenso zu bunt und unordentlich. Sowas schreckt Kunden immer ab. (Autor: lefece)

Kundenakquise am Telefon -Telefonakquise
Egal ob man Neu Unternehmer ist oder schon ein Unternehmer mit einem Kundenstamm ist. Ebenso gilt es für kleine Firmen oder große Konzerne. Telefonakquise zu Privatanschlüssen ist untersagt.

Die Telefonakquise ist egal für wen Verboten!
Verbraucher können sich gegen diese Art der Katlakquise wehren. Trotzdem arbeiten einige Firmen mit dieser Akquisenart. Diesen Verstoß nehme sie hin, weil der Nutzen daraus hoch ist. Warum ist er hoch? Ganz einfach, weil viele Verbraucher nicht wissen, dass Telefonakquise hier in Deutschland verboten ist. Diese Wissenslücke nutzten die Firmen schamlos aus. Anders sieht es aus, wenn man sich vorher, auf legalem Wege die Einverständnis des Kunden holt. Auch bei Bestandkunden ist es gar kein Problem, sie anzurufen.

Alles was hier vorher geschrieben steht, gilt sowohl für den Privatkunden, wie auch für Geschäftskunden. Für beide gilt, Telefonakquise ist VERBOTEN. Wer sich nicht daran hält kann abgemahnt werden. Wie wir alle wissen, sind Abmahnungen nicht gut, schon gar nicht für Selbständige. Auch im Geschäftskundenbereich muss der Angerufene vorher seine Einwilligung geben. Die muss aber auch legal zustande gekommen sein. Zur Kundenpflege können Bestandkunden aber auch ohne vorherige Erlaubnis angerufen werden. Bestandkunden freuen sich in der Regel über Ihren Anruf. Da Sie sich dann von Ihnen ernst genommen fühlen.

Es ist natürlich sehr schwer, für Existenzgründer hier Fuß zu fassen. Es fehlt ganz einfach am den dementsprechenden Kundenkreis. Legal ist es eigentlich unmöglich hier überhaupt rein zukommen. Ein Weg es vieleicht doch zu schaffen, sind die Callcenter. Als Jungunternehme kann man das Glück haben, sich in einem Callcenter nieder zu lassen und so kann man dann mit werben. Unter diesen Umständen wächst rasch Ihr Kundenkreis und Sie werden bekannter. Es gibt Firmen die lassen dieses zu, weil sie ihren festen Kundenstamm haben und sie nicht als Konkurrent sehen. Hier kann man dann als Existenzgründer sowohl mit Geschäftskunden als auch mit Privatkunden telefonieren.

Gründerzusschuss – Existenzgründung

Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann bei der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss, auch Gründerzuschuss genannt, beantragen. Dieser Gründerzuschuss ist als Beitrag zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Absicherung während der ersten Zeit der Existenzgründung gedacht. Zuständig ist das Arbeitsamt. Die nachfolgend beschriebenen Richtlinien haben den Stand 2011.

Voraussetzungen für einen Gründerzuschuss
Der Anspruch auf einen Gründerzuschuss setzt einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) voraus. Anspruchsberechtigt sind demnach alle Empfänger von Arbeitslosengeld I. Auch die Beschäftigung in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III begründet einen Anspruch auf einen Gründerzuschuss. Für die Grundförderung in den ersten neun Monaten der Existenzgründung besteht ein Rechtsanspruch, eine eventuelle Aufbauförderung über weitere sechs Monate unterliegt dem Ermessen der zuständigen Stelle bei der Arbeitsagentur.

Keinen Anspruch auf einen Gründerzuschuss gibt es bei einem direkten Wechsel von einer regulären Beschäftigung in die Selbstständigkeit. Es reicht also auch nicht aus, wenn man aufgrund seiner Beschäftigung einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen erwirkt hat (Anspruch nach § 127 Abs. 3 SGB III). Für die Beantragung eines Gründerzuschusses muss zwingend eine Arbeitslosigkeit vorliegen. Ohne Arbeitslosigkeit geht es also nicht. Dabei reicht ein Tag Arbeitslosigkeit bereits aus. Wichtig ist zu beachten, dass bei der Gründung noch mindestens 90 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, sonst ist der Anspruch auf einen Gründerzuschuss verwirkt.

Gründerzuschuss bei einem Nebenjob
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, kann ein Gründerzuschuss auch beantragt werden, wenn man einen Nebenjob hat. Allerdings darf für diesen Nebenjob nicht mehr Zeit aufgewendet werden, als für die angestrebte selbstständige Tätigkeit, die wiederum mindestens 15 Stunden pro Woche ausgeübt werden muss.

Gründerzuschuss und Elterngeld
Gründerzuschuss und Elterngeld lassen sich grundsätzlich vereinbaren, da der Gründerzuschuss nicht als Einkommen gewertet wird. Auch hier müssen aber mindestens 15 Wochenstunden Arbeitszeit für die Selbstständigkeit, jedoch nicht mehr als 30 Wochenstunden aufgewendet werden, da sonst kein Anspruch auf Elterngeld mehr besteht. Allerdings gibt es bereits anderslautende Gerichtsurteile. Hier sollte man sich also bei der Arbeitsagentur nochmals genau informieren.

Gründerzuschuss bei Hartz 4
Hartz 4 Empfänger haben keinen Anspruch auf einen Gründerzuschuss, da sie ihre Leistungen nicht nach SGB III, sondern nach SGB II beziehen. Hartz 4 Empfänger können ein sogenanntes Einstiegsgeld beantragen. Das Einstiegsgeld ist allerdings als Ermessensleistung definiert, was bedeutet, dass es keinen rechtlichen Anspruch auf diese Leistung gibt. Die Bewilligung unterliegt weitgehend dem Ermessensspielraum des jeweiligen Sachbearbeiters.

Zusätzlich zu den rechtlichen Voraussetzungen muss die persönliche Eignung und die Geschäftsidee plausibel dargestellt werden. Hierzu ist in der Regel die Erstellung eines Businessplans erforderlich. Vorlagen dafür kann man im Internet finden.

Wie hoch ist der Gründerzuschuss und wie lange wird er gezahlt?
Der Gründerzuschuss besteht aus zwei Teilen. Einmal die Grundsicherung, die neun Monate lang bezahlt wird und auf die ein Rechtsanspruch besteht, und zum anderen die sechsmonatige Aufbauförderung, die allerdings eine Ermessensleistung ist. Für die neunmonatige Grundsicherung wird das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld bezahlt, das den Lebensunterhalt sichern soll. Zusätzlich werden 300 € pro Monat für die soziale Absicherung gezahlt. Bei der nachfolgenden Aufbauförderung werden, sofern eine Bewilligung erfolgt, für weitere sechs Monate 300 € gewährt.

Der Gründerzuschuss ist eindeutig als Hilfe zum Lebensunterhalt und zur sozialen Absicherung definiert und nicht als Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit. Aus diesem Grund unterliegt der Gründerzuschuss auch nicht dem Progressionsvorbehalt und muss deshalb auch nicht versteuert werden. Aus demselben Grund muss er auch nicht zurückgezahlt werden, wenn die Existenzgründung nicht erfolgreich verlaufen sollte.

Ein Gründerzuschuss kann mehrmals gewährt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings müssen zwischen den einzelnen Existenzgründungsförderungen mindestens 24 Monate liegen.

Kredite und weitere Förderungen für eine Selbstständigkeit können beispielsweise bei der KfW-Bank beantragt werden, die sich auf die Unterstützung von Existenzgründungen spezialisiert hat.

Kredite für Existenzgründer

Selbstständig Tätige haben oft große Probleme mit der Geldbeschaffung, denn sie bekommen noch nicht einmal einen Ratenkredit. Zwar ist der Grund nicht nachvollziehbar, aber es ist bei den meisten Banken gängige Praxis, dass man nicht angestellte Kunden im Regen stehen lässt. Einige Banken verweisen entsprechende Interessenten gleich darauf, dass „eine Kreditvergabe an Existenzgründer …nicht möglich“ sei.

Online-Banken günstig aber nicht immer willig
Die meisten versuchen zunächst bei einer Online-Bank ihr Glück, weil diese die besseren Konditionen bieten. Aber wenn das nicht geklappt hat, sollte der Gang zur Hausbank angetreten werden. Diese haben zwar höhere Zinsen im Angebot, aber mitunter kann man hier noch handeln. Zeigt man Angebote anderer Banken vor und wie günstig diese sind, lässt sich meist noch etwas machen.

Finanzierung: professionelle Hilfestellung
Finanzierungen werden in zahlreichen Modellen angeboten, allerdings sind dort oftmals Klauseln und versteckte Kosten integriert. Die attraktivsten Angebote sind demnach nicht immer die rentabelsten, professionelle Hilfestellung leistet an dieser Stelle ein Finanzierungsvermittler, denn dieser kann gezielt Fragen beantworten und die Finanzierung vor allem an die jeweilige Gegebenheit anpassen.

(Marie Veron) (Mattes) (Landhaus) (Lefece) (TR)


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