Energetische Bewertung von Immobilien mit dem Energieausweis

1. Jul 2014 | Haus & Wohnung

Der Energieausweis ist ein Entscheidungs- und Auswahlinstrument, das Mietern und Käufern bei der Auswahl der passenden Immobilie unterstützen soll. Der Energieausweis stellt erstmalig eine Vergleichbarkeit zwischen Immobilien her, die auf gleichen Kriterien basiert.

Was genau ist eigentlich ein Energieausweis?

energieausweis-immobilien-versicherung © Fotolia.com

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Bei einem Energieausweis handelt es sich um ein mehrseitiges Dokumenten. Als Faustregel gilt: Auf der zweiten Seite sind alle bedarfsorientierten und auf der dritten Seite alle verbrauchsorientierten Daten eingetragen. Die Darstellung der Ergebnisse im Energieausweis erfolgt in Form einer Farbskala, die zwischen rot und grün liegt. Hieraus kann man u. a. den Energieverbrauchskennwert ablesen, der für Mieter und Käufer am interessantesten sein dürfte. Der Gesetzgeber hat Eigentümer von Immobilien vorgeschrieben, einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen zu lassen und diesen auf Wunsch potentiellen Käufern und Mietern vorzulegen.

Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Derzeit gibt es zwei verschiedene Arten von Energieausweisen. Häuser, die vor dem Jahr 1978 errichtet worden sind, aus bis zu vier Wohneinheiten bestehen und bisher nicht energetisch saniert worden sind, müssen den teureren Bedarfsausweis vorweisen. Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf der Grundlage eines technischen Gutachtens erstellt. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 150 bis 1.000 Euro. Der Betrag kann in Abhängigkeit von Bundesland, Anbieter und Aufwand differieren. Der Gutachter bewertet dabei nur bauliche Aspekte wie beispielsweise die Heizungsanlage, die Qualität der Fenster und die vorhandene Dämmung. Da in Deutschland ein Großteil der Gebäude vor 1977 und damit noch vor der Wärmeschutzverordnung aus dem gleichen Jahr gebaut worden sind, brauchen schätzungsweise 75 Prozent aller Häuser den bedarfsorientierten Energieausweis.

Bei allen anderen Häusern reicht der vergleichsweise preiswerte verbrauchsorientierte Energieausweis aus. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlich angefallenen Verbrauch und kostet in der Regel zwischen 30 und 100 Euro (Stand 2014).

Der Energieausweis ist gesetzlich verpflichtend. Wer als Vermieter oder Verkäufer keinen Energieausweis vorlegen kann, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro rechnen. Die meisten Verbraucherzentralen und Bauherrenverbände raten den Immobilien-Eigentümern meistens zum bedarfsorientierten Energieausweis. Aus Sicht der Interessenverbände lohnen sich die höheren Kosten für den Bedarfsausweis, da dieser in der Regel eine realistischere Vergleichsgrundlage für Mieter und Käufer darstellt. Darüber hinaus macht der Bedarfsausweis auch konkrete Vorschläge für die energetische Sanierung der Immobilie.

Wo erhält man einen Energieausweis?

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird von den jeweiligen Energieversorgern oder Messanbietern ausgestellt. Der bedarfsorientierte Energieausweis dagegen darf ausschließlich von sogenannten „baubezogenen Berufen“ (z. B. Architekten, Ingenieure, Handwerksmeister wie Heizungsbauer oder der Schornsteinfeger) erstellt werden. Experten raten jedoch dazu, jemanden mit der Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises zu beauftragen, der auch eine Weiterqualifikation zum Energieberater vorweisen kann. Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt zehn Jahre – unabhängig ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

Kann die Erstellung des Energieausweises gefördert werden?
Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben. Daher gibt es auch keine Förderung für die Erstellung dieses Dokuments. Allerdings besteht die Möglichkeit, beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) im Rahmen einer Energieberatung, bei der u. a. der Heizenergiebedarf und der Isolierungsstatus untersucht wird, eine entsprechende Förderung zu beantragen. Für Einfamilien- und Zweifamilienhäuser wird die Energieberatung mit mindestens 300 Euro bezuschusst. Eine solche Beratung ist mit dem bedarfsorientierten Energieausweis vergleichbar. In der Regel kann bei einer Energieberatung der Bedarfsausweis daher auch günstiger erworben werden.

Energiesparverordnung Immobilien Hauseigentümer Vermieter
Wer eine Immobilie mieten oder kaufen möchte, soll zukünftig transparenter über den Energiestandard der Einrichtung informiert werden – und damit auch über versteckte Kosten. So müssen Verkäufer und Vermieter einer Wohnanlage bereits in Immobilienanzeigen über die energetischen Kernwerte informieren.

Gestärkt wird auch die Verbindlichkeit des Energieausweises. Dieser muss bereits bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt werden und ist dem Mieter spätestens nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Zudem enthalten neu ausgestellte Energieausweise fortan eine Aussage über die Effizienzklasse des Gebäudes, so wie es schon bei Kühlschränken oder Waschmaschinen der Fall ist: die Skala reicht von A+ (niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Verbrauch).

Energieverbrauch Neukauf von elektrischen Geräten

Drehstromzähler

Aber natürlich können Hausbesitzer und Mieter auch selbst einen Anteil leisten, um Energie zu sparen. So lohnt beim Neukauf von elektrischen Geräten ein Blick auf das EU-Energielabel, welches unter anderem für Produkte wie Fernseher, DVD-Player, Stereogeräte und Computer den Verbrauch ausweist. Das Label A+++ steht hierbei für besonders sparsame Technik.

Wer sich als Immobilieneigner mit einer Photovoltaikanlage die Sonnenenergie aufs Hausdach holt, muss beim Versicherungsschutz aufpassen. Denn in einer „normalen“ Wohngebäudeversicherung ist der Schutz für derartige Anlagen nicht automatisch enthalten. Viele Gesellschaften verlangen für den Photovoltaik-Baustein einen Aufpreis oder bieten eine separate Photovoltaik-Versicherung an.

(Jens K.) (VB)


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