Vermögensschäden – Definition, Beispiele & mehr

4. Jul 2021 | Gewerbe

Vor allem im Kontext von Haftpflichtversicherungen spielen Vermögensschäden neben Personen- und Sachschäden eine zentrale Rolle. Aber was genau ist ein Vermögensschaden? Welche Unterschiede bestehen zwischen echten und unechten Vermögensschäden? Und wer sollte sich dagegen versichern? Hier erfahren Sie kurz und bündig, was man zum Thema Vermögensschäden wissen muss.

Was ist ein Vermögensschaden?

Vermögensschäden, oftmals auch als geldwerte Nachteile oder materielle Schäden bezeichnet, bilden eine separate Kategorie von Schäden neben Personen- und Sachschäden. Bei ihnen geht es nicht um die unmittelbare Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen, sondern um das Hervorrufen eines finanziellen Schadens. Letzterer tritt in Form einer Vermögensminderung in Erscheinung und ist somit von immateriellen Schäden wie beispielsweise einer Rufschädigung abzugrenzen.

Im Fokus bei der Definition eines Vermögensschadens steht die Unterscheidung zwischen den Begriffen "echt" und "unecht".

Was ist ein echter Vermögensschaden?

Unter einem echten Vermögensschaden versteht man einen finanziellen Schaden, der nicht die Folge eines Sach- oder Personenschadens ist. Somit umfasst der Begriff alle Situationen, in denen schuldhaftes Verhalten direkt zu einem geldwerten Nachteil führt, welcher für sich alleinsteht und deshalb auch als "rein" bezeichnet wird. Meist wird diese Form des Schadens nicht von Privathaftpflichtversicherungen und Betriebshaftpflichtversicherungen abgedeckt. Beispiele für echte Vermögensschäden sind sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld vorzufinden:

Beispiele für echte Vermögensschäden

  • Ein Kind alarmiert grundlos die Feuerwehr, deren Einsatzkosten müssen von den Eltern getragen werden
  • Der Verbraucher erwirbt ein Fahrzeug, dessen Kilometerstand manipuliert wurde. Folglich bezahlt er zu viel und erleidet einen echten Vermögensschaden.
  • Ein Versicherungsmakler schließt aus Versehen eine Teilkaskoversicherung für seinen Kunden ab, obwohl ihn dieser mit dem Abschluss einer Vollkasko beauftragt hat. Wird der Kunde in einen selbstverschuldeten Unfall verwickelt, zahlt die Versicherung nicht.
  • Die Fehlbehandlung eines Arztes löst einen Arbeitsausfall beim Patienten aus.
  • Ein Programmierer erzeugt einen fehlerhaften Quellcode, der die Bestellung in einem Online-Shop unmöglich macht und Umsatzeinbußen hervorruft.

Was ist ein unechter Vermögensschaden?

Als unechten Vermögensschaden bezeichnet man den finanziellen Folgeschaden aus einem Sach- oder Personenschaden. Oftmals auch als Vermögensfolgeschaden bezeichnet, wird er in der Regel von einer gewöhnlichen Privat- oder Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Beispiele für unechte Vermögensschäden

  • Ein Angestellter verletzt sich bei einem Unfall den Kopf. Dieser Personenschaden ruft einen Arbeitsausfall mit entsprechendem Verdienstverlust hervor.
  • Durch einen Brand wird eine Festplatte beschädigt. Dieser Sachschaden erfordert eine kostenintensive Datenwiederherstellung, die ein unechter Vermögensschaden ist.
  • Ein Auto wird durch einen Unfall demoliert (=Sachschaden) und besitzt trotz einer vollständigen Reparatur einen reduzierten Marktwert
  • Unterirdische Vermessungsarbeiten führen zur Zerstörung eines Stromkabels. Ein Sachschaden, in dessen Folge der Versorger einen Einnahmeverlust erleidet.

Was ist ein reiner Vermögensschaden?

Wenn Sie sich über Vermögensschäden informieren, stoßen Sie häufig auf den Begriff "reiner" Vermögensschaden, der hundertprozentig gleichbedeutend mit dem "echten" Vermögensschaden ist. Beide Bezeichnungen werden in der Versicherungswelt synonym verwendet, was gelegentlich für Verwirrung sorgt.

Was ist bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert und was ist nicht versichert?

Da Privat- und Berufshaftpflichtversicherungen meist nur unechte Vermögensschäden abdecken, muss der Schutz vor echten Varianten mittels einer separaten Vermögensschadenhaftplicht (VSH) erfolgen. Einen besonders hohen Stellenwert besitzt die VSH im Dienstleistungsbereich, wo sie für viele Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eine Pflichtversicherung ist. Empfehlenswert ist sie überall dort, wo beratende, vermittelnde oder verwaltende Tätigkeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer echten Vermögensschädigung führen können.

Folgende Leistungen sind bei der Vermögensschadenhaftpflicht inkludiert:

  • Deckung von Schäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme bei berechtigten Ansprüchen. Welche Schäden das sind, hängt stark von der Branche bzw. Berufsgruppe ab: Beratungs-, Planungs- und Rechenfehler können ebenso inkludiert sein wie fehlerhafte Auskünfte, unwirksame Vertragsgestaltungen und unterlassene Beratungen.
  • Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen. Dem Prinzip des passiven Rechtsschutzes folgend, bezahlt der Versicherer Anwälte, Gutachter, Gerichtskosten und weitere Faktoren zur Prüfung der Berechtigung selbst. Somit benötigt der Versicherungsnehmer keine Rechtsschutzversicherung, wenn er unberechtigte Forderungen stellt.

Nicht versichert sind:

  • Fälle des Vorsatzes Klassische Beispiele sind die gezielte Falschberatung oder absichtliche Nichterwähnung bedeutender Informationen seitens eines Rechtsanwaltes.
  • Erfüllungsschäden Entstehen echte Vermögensschäden, weil der Versicherungs-nehmer vertraglich vereinbarte Leistungen wie beispielsweise die pünktliche Fertigstellung eines Auftrags versäumt, springt der Versicherer bei etwaigen Schadensersatzforderungen nicht ein.
  • Unechte Vermögens-, Sach- und Personenschäden Der Fokus einer VSH liegt auf echten/reinen Vermögensschäden. Andere Schäden müssen durch separate Versicherungen abgedeckt werden.

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