Betriebsunfälle gehören zum beruflichen Alltag

22. Sep 2014 | Gewerbe

Ein frisch gewischter Fußboden, Schnee in der Empfangshalle, herumliegende Kabel oder Löcher im Teppich - schwupp, und der erste Mitarbeiter liegt am Boden. Ein Bauarbeiter macht schnell mal einen Schritt zu viel und fällt vom Dach, vom Gerüst oder von der Leiter.

betriebsunfall-versicherung © Fotolia.com

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Der Handwerker rutscht mit seinem Hammer aus und schlägt sich auf den Daumen. Unfälle dieser und anderer Art begleiten seit jeher den beruflichen Alltag. Im günstigsten Fall verletzt sich der Mitarbeiter gar nicht oder nur leicht. Im schlimmsten Fall ist er für mehrere Wochen arbeitsunfähig oder verunglückt beim Unfall sogar. Fallen Mitarbeiter durch Betriebsunfälle aus, bedeutet das für den Arbeitgeber meist erhöhte Kosten bei sinkender Produktivität. Doch nicht nur finanzielle Aspekte stehen in solchen Situationen im Vordergrund, schließlich möchte kein Arbeitgeber, dass Unfälle in seinem Betrieb passieren. Geeignete Vorsichtsmaßnahmen sind zwar kein Garant für absolute Sicherheit, sie minimieren jedoch das Risiko von Arbeitsunfällen.

Unfälle durch Arbeitsschutz verhindern

Im Rahmen des Arbeitsschutzes dient das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) als Handlungsgrundlage. Dort sind die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Sicherheit geregelt.

Warnschild Gabelstapler

Warnschild Gabelstapler

Damit es erst gar nicht zu Betriebsunfällen kommt, sollten mögliche Gefahrenquellen ermittelt und beseitigt werden. Ist die Beseitigung nicht bzw. nicht sofort möglich, sollten ein ausreichend großes Warnschild aufgestellt oder ein gut sichtbares Absperrband vor Gefahren- und Arbeitszonen warnen und schützen. Auch Fahrwege auf dem Betriebsgelände sollten markiert werden, damit Unfälle durch Gabelstapler oder sonstige Fahrzeuge verhindert werden. Mitarbeiter, die bei ihrer täglichen Arbeit bestimmten Gefahren ausgesetzt sind (z. B. Schweißer, Chemielaborant oder Feuerwehrmann) müssen eine geeignete Schutzbekleidung tragen, die ihnen der Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung stellen muss.

Idealerweise verfügt jedes Unternehmen bzw. jeder Betrieb über individuelle Sicherheitsvorschriften, die die Mitarbeiter über mögliche Gefahrenquellen informieren und entsprechende Verhaltensregeln vorschreiben.

Wenn’s doch mal passiert – korrektes Verhalten bei Unfällen

Handwerker schlägt mit Hammer auf den Daumen

Hammer auf den Daumen

In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten muss mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer externer Link zur Verfügung stehen. Sind zusätzlich alle anderen Mitarbeiter über Maßnahmen im Notfall informiert, kann im Ernstfall schnell und kompetent gehandelt werden, denn oft zählt jede Sekunde. Bei einem Unfall sollte zuerst die Unfallstelle gesichert werden (z. B. Maschinen abstellen). Danach wird Hilfe geholt (Ersthelfer, Notarzt, Rettungswagen) und die Mitarbeiter alarmiert, die noch gefährdet sein könnten. Nachdem der Verletzte durch Erste-Hilfe-Maßnahmen notversorgt wurde und der Notarzt eingetroffen ist, kann dieser alle weiteren notwendigen Behandlungsschritte veranlassen.

Wer haftet bei Betriebsunfällen?

Mitarbeiter sind bei Unfällen auf dem Arbeitsweg oder im Betrieb selbst in der Regel über die Berufsgenossenschaft versichert. Die Versicherung greift nur dann, wenn der Arbeitsausfall länger als drei Tage anhält oder der Unfall zum Tode führte. In solchen Fällen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für Behandlung und Rehabilitation bzw. leistet Zahlungen an Hinterbliebene (Witwen-/Witwerrente, Sterbegeld, Waisenrente oder Erstattung von Überführungskosten). (B.B.)


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