Bei Mietbürgschaften auf versteckte Kosten achten

1. Jul 2016 | Haus & Wohnung

In der „Finanztest“ wurden knapp 20 Offerten in Bezug auf Solutions für Kautionen von Banken und Versicherungen unter die Lupe genommen. Bereits in der Märzausgabe von 2012 wurden Vorschläge für Mietbürgschaften miteinander verglichen. Demzufolge sind Offerten von Banken meist wesentlich billiger als Kautionsversicherungen.

wohnhaus-miete-wohnungen © Fotolia.com

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Das Prinzip der Mietbürgschaft ist simpel. Anstelle des Depots der Kaution direkt beim Vermieter, eröffnet der Mieter bzw. die Mieterin ein Konto für die Kaution bei einer Versicherung oder Bank (Bankbürgschaft). Der Vermieter ist in der Lage und befähigt, sich die Kaution auszahlen zu lassen, im Falle, dass der Mieter bzw. die Mieterin nach dem Auszug nicht alles besenrein hinterlassen hat. Dies trifft auch zu, wenn er oder sie über einen längeren Zeitraum nicht die Miete gezahlt hat oder einer Betriebskosten-Nachzahlung nicht nachgekommen ist.

Für den Mieter, die Mieterin ist die so genannte Bürgschaftslösung eine sehr gute Option. So muss man nicht binnen einer relativ kurzen Zeitspanne die entsprechend geforderten drei Nettokaltmieten bezahlen. Das heißt für den Vermieter: Er muss keine Barkaution unabhängig von seinem Besitz anlegen. Mit Hilfe von Stiftung Warentest wurden insgesamt ein Dutzend Mietbürgschaften von Banken und vier Mietkautions-Versicherungen untersucht. Dabei wurden Abschlusskosten, die Jahresgebühr in Prozent der Bürgschaftssumme und die jährliche Mindestgebühr berücksichtigt. Ein klarer Gewinner ist nicht auszumachen. Welche Offerte im Endeffekt wirklich am besten und billigsten ist, ist von Laufzeit und Kautionshöhe abhängig.

Eine Bürgschaft von beispielsweise 2000 €, wenn man eine Wohnung mindestens fünf Jahre mietet, kostet 300 € bei PSD Berlin-Brandenburg, der PSD Hessen-Thüringen, der Sparda-Bank Hessen, der Sparda-Bank West sowie der Stadtsparkasse München. Die günstigste Solution ist beim Deutschen Mietkautionsbund für 480 € zu haben. Am kostenintensivsten sind die Versicherungen der Deutschen Kautionskasse sowie Smartkaution. Im Grunde genommen kann man mit Fug und Recht behaupten, dass Mietbürgschaften bei Banken günstiger sind als bei Kautionsversicherern. So zahlt man zum Beispiel bei einer Bank 100 € pro Jahr, bei einer Versicherung hingegen 80 €. Die Kosten werden meist in Prozent der Kautonssumme angegeben. So lautet die Preisangabe z.B. bei Smartkaution 5 Prozent der Kautionssumme pro Jahr. Zusätzlich fällt hier jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 89 Euro an. Achtung: diese ist nicht im Zins enthalten. Die Zinsangabe entspricht somit nicht den Gesamtkosten. Im Ergebnis ist das Angebot von Smartkaution also teurer als das Konkurrenzangebot von Kautionsfrei mit einem angegebenen Zinssatz von 5,25 Prozent. Denn letztgenannter Anbieter verzichtet auf eine zusätzliche Abschlussgebühr.  Ein ähnliches Kostenmodell verfolgt der Mietkautionsbund, wo eine anfängliche Gebühr von 9,90 Euro zu entrichten ist. Mieter sind gut beraten, hier genau hinzusehen und die tatsächlichen Kosten zu vergleichen.

Bei dem Test wurde nicht zur Sprache gebracht, dass die Bedingungen bei der Basler Securitas Versicherungs-AG und der Deutschen Kautionskasse bei der Cash Life AG am günstigsten sind. Hat der Vermieter oder die Vermieterin die Absicht die Bürgschaft für sich einzubehalten, hat der Mieter, die Mieterin bis zu vier Wochen Zeit, juristisch gegen den Vermieter bzw. die Vermieterin zu klagen und die Auszahlung zu boykottieren. Sollte es zum Streit zwischen beiden Parteien (Vermieter und Mieter), kann der Vermieter von jetzt auf gleich den Bürgschaftsbetrag einkassieren und behalten. Es sei denn der Mieter oder die Mieterin stellt in einem Schnellverfahren eine einstweilige Verfügung und verhindert dies somit.

Bürgschaften auf erstes Anfordern

Eurokaution und Deutsche Kautionskasse, allerdings ebenso einige Banken bieten Kautionsgarantien als „Bürgschaften auf erstes Anfordern“. Als beste Versicherung, die sehr kundenfreundlich ist und die beste Bürgschaft bietet, kann die R + V-Versicherung genannt werden. Bei dieser Versicherung ist es für den Mieter bzw. die Mieterin möglich, die Auszahlungen auch durch andere wichtige Gründe zu verhindern. Dies wäre zum Beispiel Schimmelbildung, was allerdings durch ein Gutachten untermauert und bewiesen werden muss. Dem Vermieter oder der Vermieterin kommt bis zur gerichtlichen Klärung der besagten Forderung keine Geldsumme zu.

Quelle: Inovexx.de | Test.de | Finanztest
Autorin: Undine Wassermann


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