Produktrückrufversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Produktrückrufversicherung

Was ist eine Produktrückrufversicherung

Als Endhersteller, Teilefabrikant, Händler oder EWR-Importeur gefährlicher Produkte sind Sie dem Risiko ausgesetzt, durch einen rechtlich verpflichtenden Produktrückruf erhebliche Vermögensschäden zu erleiden.

Schutz bietet eine Produktrückrufversicherung: Ergänzend zur Produkthaftpflicht abschließbar, kommt sie für alle reinen Vermögensschäden auf, die der Versicherungsnehmer infolge eines Rückrufs erleidet. Tritt der Versicherungsfall ein, übernimmt die Gesellschaft folgende Kosten:

  • Benachrichtigungskosten, um Endverbraucher, Werkstätten und Händler über das unsichere Produkt zu informieren
  • Überprüfungskosten zur Identifizierung der betroffenen Produkte
  • Transportkosten der fehlerhaften Ware zu autorisierten Stellen oder Ihnen
  • Aufwand für die Sortierung der unsicheren Produkte
  • Zwischenlagerungskosten der betroffenen Ware (meist bis zu drei Monate)
  • Austausch- beziehungsweise Reparaturkosten der mangelhaften Ware
  • Kosten der Ablauf- und Erfolgskontrolle
  • Vernichtungskosten, sofern keine andere Beseitigung der Gefahr möglich

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten der betroffenen Ware selbst nicht versichert sind, sondern jeweils nur die günstigsten Maßnahmen zur Mangelbeseitigung. Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich nicht im Schutz inkludiert. Zudem sollten Sie beachten, dass für einen Versicherungsfall bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Erstens muss der Rückruf zur unmittelbaren Abwendung von Personenschäden dienen, weil die betroffene Ware bereits beim Endverbraucher angekommen ist. Somit genügt ein fehlerhaftes Produkt im Lager oder beim Händler nicht, um die Notwendigkeit eines Rückrufs zu rechtfertigen.

Zweitens muss der Produktrückruf aus einer gesetzlichen Verpflichtung resultieren – Rückrufe wegen Freiwilligkeit oder einer an den Kunden abgegebenen Garantie sind nicht von der Produktrückrufversicherung abgedeckt. Auch Rückrufe, die wegen einer tatsächlichen oder angedrohten/behaupteten Manipulation der Ware stattfinden, sind typischerweise nicht versichert. Gleiches gilt für Rückrufschäden an Produkten, die noch nicht „ausreichend“ erprobt sind – eine strittige und zweifellos schwammige Definition.

Zu den wichtigsten Versicherungsnehmern der Produktrückrufversicherung zählen KFZ-Zulieferer. Sie haben die Möglichkeit, den Schutz auf jene Kosten zu erweitern, die im Vorfeld der Gefahrenabwehr durch bereits entdeckte Schäden auftreten. Auch ein Warenaustausch, der nicht der unmittelbaren Gefahrenabwehr dient (z.B. weil das Produkt noch nicht beim Endkunden ist), kann in den Schutz aufgenommen werden.

Was ist beim Abschluss einer Produktrückrufversicherung zu beachten?

Da die Produktrückrufversicherung als Ergänzung zur Produkthaftpflicht konzipiert ist, müssen Sie auf eine optimale Abstimmung beider Policen achten und Lücken im Versicherungsschutz ebenso vermeiden wie unnötige Doppelversicherungen. Das gilt insbesondere, wenn die Leistungen erweiterter Produkthaftpflichtversicherungen in den Zuständigkeitsbereich der Produktrückruf-Police greifen. Ebenso zentral ist die Abstimmung des konkreten Versicherungsschutzes auf Ihr Unternehmen: Produzieren Sie beispielsweise in der Nahrungsmittelindustrie, kann eine behördliche Anordnung zum Rückruf bereits ausgesprochen werden, wenn noch keine unmittelbare Gesundheitsgefährdung des Endverbrauchers vorliegt. Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer eine Erweiterung der Police, um Spezialfälle wie diesen in den Schutz aufzunehmen und böse Überraschungen zu vermeiden.

Weitere Anpassungen der Produktrückrufversicherung sind ebenso individuell wie Ihr Unternehmen. So kann die standardmäßige Vereinbarung, dass nur der günstigste Weg zur Mängelbeseitigung versichert ist, durch einen persönlichen Vertrag mit erweitertem Handlungsspielraum ersetzt werden. Letzterer erlaubt Ihnen beispielsweise einen Austausch der Ware, obwohl eine Reparatur günstiger wäre. Beachten Sie außerdem, dass bestimmte Produktrisiken wie beispielsweise schädliche Manipulationen außerhalb des Kerngebiets einer Produktrückrufversicherung liegen. Hier empfiehlt sich der Blick auf eine Produktschutzpolice, die insbesondere für kontaminationsgefährdete Waren wie Lebensmittel, Kleidung oder Kosmetika geeignet ist. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler beraten, um einen maßgeschneiderten Schutz für Ihre Anforderungen zu finden.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

In den letzten Jahren ist das Risiko von Produktrückrufen deutlich gestiegen. Nicht nur im Bereich der Automobil-Industrie sondern auch in anderen Bereichen müssen Hersteller mangelhafte Produkte zurückrufen. Die Folgen aus Produktrückrufen können Unternehmen nachhaltig schädigen, da Verbraucher bzw. Endkunden sensibel auf Produktrückrufe reagieren. Reputationsschäden, Umsatzeinbrüche und die daraus resultierende Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit sind  ernsthafte Gefahren, die in Korrelation mit anderen Risiken zur latenten Unternehmenskrise führen können.

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Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.