Montageversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Montageversicherung

Was ist eine Montageversicherung

Als Hersteller, Lieferant oder Montagefirma technischer Anlagen tragen Sie die Verantwortung für eine reibungslose Montage und anschließende Erprobung. Kommt es während des Zeitraums vom Einrichten des Montageplatzes bis zur Abnahme seitens des Auftraggebers zu Schäden am Montageobjekt, erleiden Sie im schlimmsten Fall immense finanzielle Verluste.

Die Lösung: Eine Montageversicherung, die Sie im Schadensfall bis zur vereinbarten Deckungssumme entschädigt. Welche Objekte versichert sind, hängt von der jeweiligen Police ab: Während das Montageobjekt selbst (Maschinen, Konstruktionen aller Art, Ersatzteile etc.) inklusive aller für seinen Bau erforderlichen Lieferungen und Leistungen standardmäßig geschützt ist, muss die Montageausrüstung (Gerüste, Krane, Werkzeuge, Geräte, Eigentum des Montagepersonals etc.) bei vielen Gesellschaften auf speziellen Antrag versichert werden. Auch fremde Sachen, die weder zum Montageobjekt noch der -ausrüstung gehören, können gesondert in den Versicherungsschutz aufgenommen werden.

Zu den versicherten Schäden und Gefahren zählen sämtliche unvorhersehbare Ereignisse wie beispielsweise:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit und Böswilligkeit des Personals
  • Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung
  • Material-, Guss- und Konstruktionsfehler sowie fehlerhafte Berechnungen
  • Betriebsunfälle
  • Diebstahl, Einbruch
  • Brände, Explosionen, Blitzschlag

Es ist zu berücksichtigen, dass einige Fälle der höheren Gewalt wie etwa Streiks, innere Unruhen und Naturkatastrophen abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft optional abgedeckt werden müssen. Ausschließlich Sachschäden sind versichert.

Tritt der Versicherungsfall ein, bekommen Sie die Kosten für die Wiederherstellung der versicherten Objekte erstattet, sodass Sie finanziell in den Zustand vor Schadenseintritt versetzt werden. Je nach Police sind Aufräum- und Bergungskosten bis zu einem festgelegten Teil der Deckungssumme mitversichert. Gleiches gilt für fremde Sachen und Montageausrüstung, welche ebenfalls bis zu einem definierten Prozentsatz der Versicherungssumme (z.B. 5 %) oder einer Obergrenze (z.B. 20.000 EUR) geschützt sind.

Was ist beim Abschluss einer Montageversicherung zu beachten?

Neben einer gegebenenfalls nötigen Mitversicherung von fremden Sachen und Montageausrüstung sollten Sie unbedingt auf eine angemessene Deckungssumme achten, um eine gefährliche Unterversicherung ebenso zu vermeiden wie einen unnötig hohen, kostspieligen Schutz. Typischerweise ist die Versicherungssumme gleich der Summe aus Kontraktpreis und den Kosten für Lieferungen und Leistungen, kann je nach Vereinbarung aber davon abweichen. Weiterhin von zentraler Bedeutung ist die Wahl der versicherten Gefahren; da teils nennenswerte Unterschiede zwischen den Policen der einzelnen Anbieter bestehen, sollten Sie exakt prüfen, welche Schäden im Grundpaket enthalten sind und welche Gefahren optional mitversichert werden müssen.

Seien Sie sich zudem jener Risiken bewusst, die eine Montageversicherung nicht abdeckt. Ist beispielsweise eine Vorhersehbarkeit in dem Sinne gegeben, dass dauernde Einflüsse des Betriebs während der Erprobungsphase des Montageobjekts zu Schäden führen, springt die Versicherung nicht ein. Gleiches gilt für alle Fälle der vorsätzlichen Beschädigung seitens des Versicherungsnehmers. Eine zentrale, exkludierte Gefahr sind normale Witterungseinflüsse: Im Gegensatz zu Naturkatastrophen, Blitzeinschlägen und anderen Extremereignissen ist beispielsweise gewöhnlicher Wind nicht abgesichert, wenn er den Einsturz eines Gerüsts auslöst. Hier wird vom Versicherungsnehmer eine adäquate Absicherung erwartet.

Vergessen Sie nicht, ergänzend zu Ihrer Montageversicherung eine sogenannte Montage-Betriebsunterbrechungs-Versicherung in Erwägung zu ziehen. Letztere bezahlt Ihnen die entgangenen Gewinne, die infolge des versicherten Sachschadens am Montageobjekt eintreten und kommt für laufende Betriebskosten während des Schadenszeitraums auf. Die Kombination aus beiden Policen bietet Ihnen einen vollumfänglichen Schutz für die Montage Ihrer technischen Anlagen und Maschinen.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Zu den ältesten technischen Versicherungen gehört die Montageversicherung. Diese richtet sich an Hersteller, Lieferanten oder Montageunternehmen die bestimmte Montageleistungen von technischen Anlagen und Maschinen aller Art erbringen sowie die dazugehörige Erprobung. Die Demontage einer neuen oder gebrauchten Anlage/Maschine kann ebenfalls versichert werden.

Einige der versicherten Gefahren sind zum Besispiel: Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt, ungeschickte Handhabung, Montage-, Konstruktions- oder Materialfehler. Keine Entschädigung erfolgt für Mängel des versicherten des betreffenden Objekts.

Versichert sind laut GDV externer Link alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des im Versicherungsvertrag bezeichneten Montageobjektes (Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und zugehörige Reserveteile), sobald sie erstmals innerhalb des Versicherungsortes abgeladen worden sind.

Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen (Sachschaden) und Verluste von versicherten Sachen. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Unternehmen oder deren Repräsentanten weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen
hätten vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.Info: Allgemeine Bedingungen für die Montageversicherung (AMoB 2011) Version 01.01.2011 GDV 0830

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