Manager Haftpflichtversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Manager Haftpflichtversicherung

Was ist eine Manager Haftpflichtversicherung

Die Manager-Haftpflichtversicherung, oftmals Directors and Officers Liability Insurance (D&O-Versicherung) oder Organhaftpflichtversicherung genannt, ist ein spezieller Versicherungsschutz für Manager, Vorstände und Geschäftsführer. Unterläuft Ihnen als Führungskraft eine Fehlentscheidung, müssten Sie per Gesetz unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen für die finanziellen Folgen haften, die der Fehler Dritten oder der eigenen Firma zugefügt hat. Die Manager-Haftpflichtversicherung schützt Sie auf verschiedenen Wegen vor Szenarien, in denen Sie tausende bis Millionen Euro verlieren würden: Nicht nur übernimmt sie im Falle begründeter Schadensersatzansprüche Ihre Kosten, sondern prüft auch die Haftungsfrage und kümmert sich um die juristische Abwehr unbegründeter Forderungen. Somit ist die D&O-Versicherung als Kombination aus Vermögensschadenhaftpflicht und Rechtsschutz zu verstehen.

Zu unterscheiden ist die Haftung bei Innen- und Außenschäden. Eine vollumfängliche Manager-Haftpflicht schützt Führungskräfte vor beiden Fällen, indem sie sowohl finanzielle Schäden der Fehlentscheidung fürs eigene Unternehmen (Innenhaftung) trägt als auch jene Kosten übernimmt, die Dritte wie Aktionäre, der Staat oder Lieferanten (Außenhaftung) erleiden. Nicht zu vergessen ist die meist mitversicherte, gesamtschuldnerische Haftung: Begeht ein Untergebener einen Fehler, haften er selbst und sein Vorgesetzter für den Schaden, weil letzterer das Handeln seines Mitarbeiters nicht ausreichend kontrolliert hat.

Versicherungsnehmer und Beitragszahler der D&O-Versicherung ist typischerweise das Unternehmen und keine Einzelperson. Wird die Police auf Unternehmensebene gebucht, ist die Gruppe versicherter Personen umfangreich: Neben sämtlichen Organmitgliedern, deren Vertretern und faktischen Organen profitieren auch leitende Angestellte und Sonderbeauftragte (z.B. Compliance Officer, Datenschutzbeauftragte) vom Schutz. Falls eine Nachhaftung vereinbart wurde (z.B. fünf Jahre), schützt die Versicherung auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit.

Was ist beim Abschluss einer Manager Haftpflichtversicherung zu beachten?

Beachten Sie, dass nicht alle Rechtsformen eine D&O-Versicherung abschließen können. Zum Kreis der versicherbaren Organisationen gehören:

  • Aktiengesellschaften
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien
  • Kommanditgesellschaften
  • GmbHs
  • GmbH & Co. KGs
  • Offene Handelsgesellschaften
  • Stiftungen, eingetragene Genossenschaften, Vereine

Andere Rechtsformen wie beispielsweise GbRs oder Einzelunternehmen können in der Regel keine Manager-Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Umso wichtiger ist der Schutz bei GmbHs, deren „beschränkte Haftung“ häufig missverstanden wird: Zwar haften Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen, doch Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder riskieren bei Fehlentscheidungen durchaus ihr persönliches Vermögen. Ein zusätzliches Risiko stellt die Beweislastumkehr im Aktien- und Genossenschaftsgesetz dar, nach der Manager ihre Unschuld nachweisen müssen.

Beachten Sie zudem die Fälle, in denen die D&O-Versicherung nicht greift. Liegt eine vorsätzliche Pflichtverletzung der Führungskraft vor, bestehen Ansprüche wegen Vertragsstrafen oder müssen Bußgelder wegen einer strafrechtlichen Verurteilung geleistet werden, erlischt der Schutz. Bezüglich der Pflichtverletzung bestehen jedoch Ausnahmen: Konnte der Manager auf Basis der unternehmenseigenen Geschäftsordnung davon ausgehen, zum Wohle der Firma zu handeln, zahlt die Versicherung trotzdem.

Gewöhnlich existiert in der D&O-Versicherung kein Selbstbehalt, aber Achtung: AG-Vorstände müssen per Gesetz einen Pflichtselbstbehalt in der Manager-Haftpflicht zahlen, welcher wiederum mit einer Selbstbehaltversicherung abgedeckt werden kann. Letztere muss von der einzelnen Führungskraft persönlich gebucht werden. Stichwort Zusatzversicherungen: Viele Versicherer ermöglichen die Erweiterung der D&O-Police mittels verschiedener Bausteine. Die Allianz beispielsweise bietet eine Gehaltsfortzahlung an, die im Ernstfall sechs Monate lang einen Teil der Festvergütung der versicherten Person übernimmt. Auch eine Erhöhung der Jahresmaximalleistung (z.B. zweifache statt einfache Maximierung) ist denkbar.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

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TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Die D&O-Police schützt sowohl das private Vermögen von Managern bei D&O-Schäden als auch das Firmenvermögen, indem die von Managern verursachten Schäden realisiert werden können, wenn die versicherte Entschädigung durch den Versicherer erbracht wird. Aufgrund unterschiedlicher Deckungskonzepte ist darauf zu achten, dass sowohl Ansprüche aus der Außen- als auch aus der Innenhaftung versichert werden. Folgende Beispiele zeigen, sodass der reine Prämienvergleich wenig aussagekräftig ist.

Dienstleistungsklausel
Gewöhnlich enthalten die vertraglichen Bedingungen eine sog. Dienstleistungsklausel in unterschiedlicher Ausprägung – angesichts des ursprünglichen Gedankens, Organe mit gesellschaftlicher Organfunktion zu schützen und weniger einen Versicherungsschutz für Dienstleistungen anzubieten. Die jeweilige Ausgestaltung dieser Klausel ist abhängig von der Branche zu beurteilen.

Klausel zur Rückwärtsdeckung
Auch wenn eine Rückwärtsversicherung möglich ist, sind bei Vertragsabschluss bereits bekannte Pflichtverletzungen grundlegend ausgeschlossen. Abhängig vom jeweiligen Deckungsschutz können darüber hinaus auch solche Pflichtverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, welche die versicherte Person hätte kennen müssen. Um ein mögliches Konfliktpotenzial mit dem Risikoträger zu vermeiden, sollte vor Vertragsabschluss auf die Ausgestaltung dieser Klausel geachtet werden.

Bei mehreren Gesellschaften (z.B. Tochtergesellschaften) ist jeweils zu prüfen, inwieweit diese durch die D&O mitversichert sind oder ggf. ein separater Versicherungsvertrag unter dem Aspekt von Compliance-Anforderungen notwendig ist. Wichtig für börsennotierte Aktiengesellschaften sind u. a. erweiterte Nachhaftungszeiträume und Nachhaftungsregelungen, um bei Verjährungsfristen von 10 Jahren den Versicherungsschutz zu erweitern.

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