Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Was sind die Aufgaben der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB).

Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft oder nicht. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften

Was ist versichert?

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, mitversichert.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht.

Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht mitversichert?

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Veränderung des Grundwasserspiegels
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

Was ist beim Abschluss einer Haus und Grundbesitzerhaftpflicht zu beachten?

Die Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer und Grundbesitzer sichert finanzielle Folgen ab, die gegenüber Dritten entstehen können. Diese Versicherung braucht jeder der ein unbebautes Grundstück besitzt oder das eigene Haus vermietet.

Für den Fall, daß eine Person auf dem Grundstück zu Schaden kommt, greift die Haftpflichtversicherung. So werden durch die Grundbesitzer-Haftpflicht Schäden durch Unfälle abgedeckt, wenn beispielsweise Gehwege unfallgefährend sind oder das Grundstück generell Unfallgefahren birgt. Die Hausbesitzer-Haftpflicht deckt außerdem Schäden ab, die im oder direkt am Haus passieren. Dazu gehören Unfälle im Treppenhaus oder im Garten. Für Hausbesitzer ist die Haftpflicht ein Muss, wenn sie das Haus vermieten. So vermeiden sie die finanziellen Folgen, wenn der Mieter zu Schaden kommt. Für Mieter ist es ebenso sinnvoll, daß der Eigentümer die Haftpflichtversicherung hat. So können sie sicher sein, daß bei einem Schaden auch die Ersatzansprüche positiv geltend gemacht werden können.

Die Haftpflichtversicherung deckt allerdings nur die Schäden an Dritte ab. Für das eigene Hab und Gut kommt die private Haftpflichtversicherung in Frage. Gibt es eine Wohnungseigentümergemeinschaft, sollte ebenfalls eine Hausbesitzer und Grundbesitzer Haftpflicht abgeschlossen werden. Da bei dieser Gemeinschaft alle Eigentümer haftbar gemacht werden, greift die Haftpflichtversicherung für alle Parteien gleichzeitig. Das ist bei Schadensersatzansprüchen sinnvoll, um die Ansprüche auch zu erhalten. Die Haus- und Grundstücksversicherung bietet einen optimalen Versicherungsschutz, wenn Schäden an Dritte abdeckt werden müssen. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommt aber nur für Schäden auf, die nicht vorsätzlich passieren. Ist beispielsweise ein Treppenhaus stark gebohnert, dass eine Person ausrutscht, wird der Schaden von der Haftpflicht übernommen, weil sich kein Vorsatz erkennen läßt. Der Hausbesitzer oder Grundbesitzer ist aber trotz der Haftpflicht angehalten, das Gebäude oder das unbebaute Grundstück so Instand zu halten, so daß Gefahren für Personen oder Sachen Dritter ausgeschlossen werden können. Wichtig ist zu wissen, daß bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung die Leistungen der Versicherung ausbleiben und der Schaden selbst zu tragen ist. Das kann in vielen Fällen einen finanziellen Ruin bedeuten. Hier ist Vorsorge eine Möglichkeit, um Risiken zu vermeiden.

Eigentum verpflichtet. Hausbesitzer und Grundbesitzer können in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Die Haftpflicht greift dann, wenn der Schaden auf eine Pflichtverletzung bei der Instandhaltung zurückzuführen ist. Da die Haftpflichtversicherung für Hausbesitzer und Grundbesitzer ist folglich ein notwendiges Muss, um finanzielle Risiken abzusichern. Schäden in Millionenhöhe können schnell entstehen. Vermieter oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft kommen ohne eine Haftpflicht obligatorisch, denn schnell ist ein Unfall passiert und die Folgen nicht abzusehen. Wer allerdings sein Haus selbst bewohnt, kommt mit einer gewöhnlichen Privathaftpflichtversicherung aus. Auch diese greift in unbegrenzter Höhe. Hier ist man gleichzeitig als Versicherter und als Eigentümer abgesichert. Wird ein Schadensanspruch geltend gemacht, sollte allerdings im Vorfeld immer geprüft werden, ob dieser Anspruch auch rechtens ist. Nicht immer ist die geschädigte Person im Recht. Gerade im Fall, wenn es um Unfälle geht, die vor dem Haus passieren. Ein Beispiel, welches häufig geprüft wird, ist ein Ausrutschen auf dem Gehweg, der zum Grundstück gehört, wenn Glatteis ist. So können Hausbesitzer und Grundbesitzer bedeutet das eine genaue Prüfung, denn in Ausnahmefällen kann es passieren, daß die Haftpflichtversicherung die Schäden nicht abdeckt. (Birgit Wende)

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Grundstücksbesitzer müssen darauf achten, dass niemand auf dem Grundstück oder durch die Nutzung der Immobilie zu Schaden kommt. Erleidet eine Person aufgrund mangelhafter Unterhaltung oder fehlerhafter Errichtung einen Schaden, entstehen Schadensersatzansprüche, es sei denn, es wurde nachweisbar die im Verkehr erforderliche Sorgfaltspflicht beachtet.Quelle: vgl. §836 BGB

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt vor Haftpflichtrisiken, die sich aus dem Besitz oder Eigentum einer Immobilie ergeben. Das selbstgenutzte Objekt z.B. das selbstbewohnte Einfamilienhaus kann über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert werden. Wenn Sie bebaute oder unbebaute Grundstücke vermieten bzw. überlassen, muss für jede Immobilie geprüft werden, inwieweit das Grundbesitzer- bzw. Hausbesitzerhaftpflichtrisiko gesondert abgedeckt werden muss.

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