Betriebliche Altersversorgung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Betriebliche Altersversorgung

Was ist eine Betriebliche Altersversorgung

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.

Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr, als z. B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Arbeitgeber ihr Unternehmen fit für den „war for talents“.

Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen. Oftmals sind die Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge in Tarifverträgen geregelt, die dann auch den Durchführungsweg vorschreiben. Wenn Sie aber die Wahl haben, gibt es viele gute Gründe, die für die Direktversicherung sprechen.

Die Direktversicherung ist eine kapitalgedeckte Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Beitragszahler für den Arbeitnehmer als versicherte Person abschließt und bei der der Arbeitnehmer bezugsberechtigt ist. Im Versorgungsfall zahlt der Versicherer dann die Leistung direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen aus. Beiträge des Arbeitnehmers aus dem ersten Arbeitsverhältnis werden staatlich gefördert, indem diese steuer- und sozialversicherungsfrei in die bAV eingezahlt werden können (sog. Entgeltumwandlung). Darauf besteht ein Rechtsanspruch (§ 1a BetrAVG).

Die Förderungen der betrieblichen Altersvorsorge können nutzen:

  • Arbeitnehmer und Auszubildende der Privatwirtschaft
  • „Beherrschende“ Gesellschafter-Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen
  • Angehörige des öffentlichen Dienstes, wobei hier gesetzliche und tarifvertragliche Sonderregelungen gelten

Beamte und Selbständige können die bAV dagegen nicht beanspruchen.

Vorteile der Direktversicherung:

  • Hohe staatliche Förderung durch steuer- und sozialabgabenfreie Beiträge (Entgeltumwandlung)
  • Summe der eingezahlten Beiträge und Zulagen wird garantiert
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel in der Regel problemlos möglich
  • Beiträge können flexibel an die jeweilige Situation angepasst werden
  • Zuzahlungen möglich
  • Nach herrschender Rechtsauffassung „Hartz-IV“ – und Pfändungssicherheit des Vertragsguthabens in der Ansparphase
  • Vollständige Kapitalabfindung zu Rentenbeginn möglich
  • bAV-Rentenleistungen werden in einem bestimmten Umfang von der Anrechnung auf Grundleistungen freigestellt. Der monatliche Freibetrag beträgt 100 €. Eine übersteigende Rente wird bis zu einer definierten Obergrenze von 30 % berücksichtigt.
    Beispiel:
    Die Rente beträgt 200 € – Freibetrag liegt dann bei 130 € (100 € + 30 % von 200 € – 100 €)

Besonderheiten:

  • Durch die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge verringern sich auch mögliche Ansprüche aus Sozialversicherungssystemen (z.B. gesetzliche Rente, Arbeitslosengeld)
  • Der steuerfreie Höchstbeitrag für Neuzusagen liegt 2020 bei 6.624 EUR pro Jahr (552 EUR pro Monat) – der Höchstbeitrag für die Sozialversicherungsfreiheit liegt bei 3.312 EUR jährlich (276 EUR monatlich)
  • Keine Beleihung, Abtretung, oder Verpfändung durch den Arbeitnehmer möglich
  • Auszahlung frühestens ab Alter 62
  • Volle nachgelagerte Besteuerung der Versicherungsleistungen
  • Volle Verbeitragung in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner)
    (Ausnahme: privat Krankenversicherte)
  • Im Todesfall erhalten nur versorgungsberechtigte Hinterbliebene die volle Hinterbliebenenleistung; ansonsten beschränkt sich die Auszahlung auf ein Sterbegeld (derzeit 8.000 EUR)

Was ist beim Abschluss einer Betriebliche Altersversorgung zu beachten?

In den letzten Jahren geriet die bAV des Öfteren negativ in die Schlagzeilen, da sie sich aufgrund der Abzüge im Alter nicht lohne. Wer bisher betriebliches Alterssparen betrieben hat, musste nach aktueller Rechtslage auf Betriebsrenten über einem Wert voll Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.

Doch ist an dieser Behauptung wirklich etwas dran?
Bislang sind bei Bezug einer Betriebsrente mit einem Grenzwert von über 155,75 Euro die vollen Kranken- und Pflegekassenbeiträge angefallen. Im Vergleich zur gesetzlichen Rente ist dies seit Jahren eine Schlechterstellung. Der Grund: Auf die gesetzliche Altersrente ist nur die Hälfte der KV-Beiträge zu entrichten, da die Gesetzliche Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil übernimmt. Entscheidet sich der Kunde dafür, sich das Kapital auf einmal ausbezahlen zu lassen, werden auch darauf die Abgaben fällig. Die Krankenkassenbeiträge werden dann jedoch auf einen Beitrag von 1/120 des Kapitals für maximal zehn Jahre (120 Monate) erhoben.

Alte vs. neue Regelung

Doch von Anfang an: Für Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden, galt damals die Pauschalbesteuerung nach § 40b EstG, weshalb diese oft auch als „40b-Verträge“ bezeichnet werden. Diese wurden damals mit einem Steuersatz von rund 20 Prozent pauschal versteuert. Durch die Pauschalversteuerung war man oft bessergestellt – im Vergleich zum persönlichen Steuersatz. Zudem waren Beiträge, die in die Direktversicherung aus Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld eingezahlt wurden, bis zu einer Höhe von 1.752 Euro bzw. 2.148 Euro im Jahr sozialabgabenfrei.

Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bringt wichtige Verbesserungen

Mit dem BRSG kamen viele Neuerungen. So wurde beschlossen, dass Arbeitgeber sich nun mit mindestens 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss verpflichtend an dem Aufbau der Betriebsrente beteiligen müssen. Dies gilt seit dem 01.01.2019 und betrifft zunächst die Neuverträge. Für Altverträge muss die neue Regelung erst zum 01.01.2022 umgesetzt werden. Von der Regel ausgenommen sind Verträge im Rahmen einer Direktzusage oder Unterstützungskasse. Durch diesen Pflichtzuschuss des Arbeitgebers sind die negativen Auswirkungen der Kranken- und Pflegebeitragspflicht quasi schon ausgeglichen.

Weiterhin wurde 2018 ein spezielles Fördermodell für Geringverdiener eingeführt und neue Anreize geschaffen. Die Einkommensgrenze liegt bei 2.200 Euro Monatslohn, weswegen vor allem auch Normalverdiener von dem neuen Förderbeitrag profitieren. Die Beiträge werden zu 30 Prozent des Arbeitgeberbeitrags vom Staat bezuschusst, so dass die zusätzliche Förderung bis zu 144 Euro im Jahr je Arbeitnehmer betragen kann.

Um sich noch tiefer mit dem BRSG vertraut zu machen, finden Sie hier in unserem Extranet weitere nützliche Informationen. Bei unseren Kundenbroschüren haben wir Ihnen auch eine entsprechende Kundeninformation bereitgestellt. In unserer Vertriebsaktion bAV finden Sie alles, um auf potenzielle Neukunden zugehen zu können.

Wann sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt

Ob und wann eine betriebliche Altersvorsorge Sinn macht, hängt vor allem auch davon ab, in welcher Höhe der Arbeitgeber diese bezuschusst.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

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TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Nicht für das Alter vorzusorgen, ist keine Option. Denn dass die gesetzlichen Rentenleistungen zukünftig nicht ausreichen werden, ist leider bittere Realität. Bereits jüngere Generationen empfinden die zunehmende Bedrohung durch Altersarmut als großes Problem. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, zeigen Sie damit Interesse, sich an der Lösung der wachsenden Renten-Probleme zu beteiligen. Zwar gibt es zahlreiche private Vorsorgeangebote, allerdings nur wenige Möglichkeiten mit Vorteilen für ArbeitgeberInfo: Erfüllung des Rechtsanspruches Ihrer Mitarbeiter, Verbesserung der Motivation, bilanzneutrale Behandlung, Übertragungsmöglichkeiten bei Ausscheiden des Mitarbeiters und für Arbeitnehmer.Info: geförderte Altersvorsorge, Verträge können bei Ausscheiden übertragen werden, individuelle Gestaltung, Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen. Gern beraten wir Sie zu den möglichen Gestaltungsvarianten einer betrieblichen Altersvorsorge und erläutern Ihnen die Durchführungswege und Besonderheiten.

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