Autoinhaltsversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Autoinhaltsversicherung

Was ist eine Autoinhaltsversicherung

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt. Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die für einen Auftrag mitgeführt werden? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer aber kommt für den Schaden auf, wenn die Ladung bei einem Unfall beschädigt wird? Mit einer Werkverkehrsversicherung können Güter, Arbeitsmittel und -geräte (Autoinhalt) abgesichert werden, wenn diese außerhalb des Firmengeländes eingesetzt werden.

Eine Werkverkehrsversicherung (Autoinhaltsversicherung) ist sinnvoll für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z.B. Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.) Die erweiterte Nachtzeitklausel für Diebstahlrisiken kann bei einer Autoinhaltsversicherung grundsätzlich eingeschlossen, damit der Inhalt eines Service- und Werkstattwagens auch Nachts gut versichert ist.

Was ist versichert?

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und der Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch

  • Transportmittelunfall
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Höhere Gewalt

Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
  • Kernenergie
  • Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioaktiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise
  • Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonstige Wertsachen, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter

Wo gilt die Versicherung?

Je nach Bedarf ist Deckung in Deutschland, den Anrainerstaaten oder ganz Europa (ohne GUS-Staaten) möglich.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.

Was ist beim Abschluss einer Autoinhaltsversicherung zu beachten?

Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschreiben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Werkverkehrsversicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!

Genereller Selbstbehalt

Wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren, z. B. in Höhe von 500 €, dann tragen Sie 500 € bei jedem Schadenfall selbst. Alle darüber hinausgehenden Schäden übernimmt das Versicherungsunternehmen. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung wirkt sich immer reduzierend auf den zu zahlenden Beitrag aus.

Selbstbehalt bei Diebstahlschäden

Diebstahlschäden kommen relativ häufig vor, sind jedoch durch umsichtiges Verhalten oft vermeidbar. Daher werden für diese Schäden in der Regel spezielle Selbstbehalte vereinbart. So können die Kosten des Vertrages gesenkt werden. Kunden, die sich umsichtig verhalten und dadurch seltener von einem Diebstahl betroffen sind, profitieren daher von dieser Regelung.

Be- und Entladeschäden

Generell gehören Be- und Entladevorgänge eines Kfz zu dessen Verwendung. Daher werden solche Schäden am eigenen Kfz über die Vollkaskoversicherung versichert und sind in der Werkverkehrsversicherung ausgeschlossen. Die Abwicklung über die Vollkaskodeckung führt jedoch zu einer Höherstufung (und damit einer höheren Prämie im Folgejahr). Um eine solche Höherstufung zu vermeiden, sollte ein entsprechender Einschluss der Be- und Entladeschäden in den Bedingungen erfolgen.

Werkzeuge (Erstattungswert)

Schäden an Werkzeugen, die im Fahrzeug mitgeführt und die bei einem Transport beschädigt oder zerstört werden, sind versichert und werden erstattet. Manche Versicherer bieten eine Neuwertentschädigung für einen bestimmten Zeitraum (z.B. zwei Jahre), danach wird zum Zeitwert erstattet.

Persönliches Eigentum der Fahrer

Neben dem versicherten Firmeneigentum nehmen Fahrer eines Firmenfahrzeugs oft auch persönlichen Gegenstände mit. Neben der Kleidung kann das z.B. ein Handy, ein Laptop, Brotzeittasche, Geldbeutel usw. sein. Diese Gegenstände können bei einem Unfall natürlich auch beschädigt werden oder abhanden kommen.

Transportmittelunfall

Bei einem Transportmittelunfall (z.B. aufgrund eines geplatzen Reifens oder eines Achsenbruchs) sind die beschädigten oder vernichteten Güter und Waren nicht über die Kfz-Vollkasko abgesichert. Über die Werkverkehrsversicherung sind Schäden durch einen Transportmittelunfall mitversichert.

Höhere Gewalt

Unter „höhere Gewalt“ versteht man Schäden an den versicherten Gütern, die durch ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintreten. Solch ein Ereignis hätte auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden können. Naturkatastrophen wie z.B. Orkane, Erdbeben oder Überschwemmung sind bei den meisten unserer Anbieter mitversichert.

Schäden durch Ausweichmanöver / Notbremsung

Schäden an versicherten Sachen, die im Fahrzeug mitgeführt werden und durch ein notwendiges Ausweichmanöver oder eine Notbremsung (z.B. wegen einem Tier auf der Fahrbahn) beschädigt oder zerstört werden, sind i.d.R. mitversichert. Der jeweilige individuelle Selbstbehalt ist zu beachten.

Diebstahlschäden (Nachtzeitklausel)

Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch Diebstahl und Einbruchdiebstahl zwischen 22.00 und 6.00 Uhr passieren, auch wenn das Fahrzeug nicht in einer abgeschlossenen Garage, auf einem bewachten Parkplatz oder Grundstück, usw. abgestellt war. Der Versicherungsnehmer hat jedoch einen Selbstbehalt zu tragen.

Raub / räuberische Erpressung

Raub liegt vor, wenn einer Person Gegenstände gegen deren Willen und unter Gewaltandrohung oder tatsächlicher Gewaltanwendung weggenommen werden. Da gerade bei höherwertigen Transporten ein erhöhtes Risiko für einen Raub gegeben ist, sind die maximalen Leistungen.

Güterfolgeschäden

Infolge eines versicherten Sachschadens an Transportgütern entsteht häufig ein zusätzlicher finanzieller Schaden. Wenn Sie z. B. eine einzeln angefertigte Maschine an einen Kunden liefern und diese dann bei einem Unfall zerstört wird. Dadurch kommen auf den Kunden Kosten aufgrund des Produktionsausfalles zu.

Bergungs-/Beseitigungs-/Aufräumkosten / Bewegungs- u. Schutzkosten

Nachdem ein Sachschaden (Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung der beschädigten und zerstörten Sachen) entstanden ist, folgen in vielen Fällen umfangreiche und häufig kostenintensive Aufräumarbeiten. Gerade Aufräum- und Entsorgungskosten sind oft höher als vermutet. Grund hierfür ist, dass viele Sachen einer speziellen Entsorgung bedürfen wenn sie Feuer oder (Lösch-)Wasser ausgesetzt wurden. Daher ist es dringend zu empfehlen, bei den Kostenpositionen hohe Entschädigungsgrenzen zu vereinbaren.

Entfall Einzelfahrzeugaufstellung

In den meisten Fällen verlangen die Versicherungsunternehmen eine Einzelaufstellung aller für die Transporte genutzten Fahrzeuge. Es kann zu Schwierigkeiten führen, wenn Fahrzeuge gewechselt werden und dies beim Versicherer nicht gemeldet wird. Für den Versicherungsnehmer ist es daher wesentlich einfacher und praktikabler, wenn der Versicherer auf die Erstellung einer Einzelfahrzeugaufstellung verzichtet.

Baustellenrisiko

Versicherte Gegenstände, Werkzeuge oder Werkstoffe, die während der Lagerung auf einer Baustelle durch Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch beschädigt werden oder verloren gehen, sind i.d.R. nicht versichert – manche Versicherer bieten jedoch Deckung für diese Fälle.

Fremde Fahrzeuge (z.B. private Mitarbeiterfahrzeuge)

Werden gelegentlich Fahrzeuge geliehen oder private Fahrzeuge von Mitarbeitern aus betrieblichen Gründen genutzt, sind Transportschäden in diesem Fall i.d.R. nicht versichert. Je nach Versicherer können diese fremden Fahrzeuge jedoch eingeschlossen werden.

Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Schadenverursachung

Menschen machen Fehler. Meist unabsichtlich oder fahrlässig. Im Schadenfall entsteht aber schnell ein Streit darüber, ob nun ein grob fahrlässiger Fehler zum Schaden geführt hat oder nicht. Vorstellbar wäre dies zum Beispiel, wenn Sie Ihr Fahrzeug überladen, eine rote Ampel überfahren oder während der Fahrt telefonieren und dadurch einen Unfall verursachen. Je nach Einschätzung der Situation kann der Versicherer die Leistung dann möglicherweise kürzen. Verzichtet der Versicherer auf diesen Ausschluss, kann er nur bei einer vorsätzlichen Beschädigung durch den Versicherungsnehmer die Leistung verweigern.

Verzicht auf Kürzung bei Obliegenheitsverletzung

Beim Abschluss des Versicherungsvertrages und auch im Leistungsfall müssen Sie bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Eine wichtige Obliegenheit ist es z.B., einen entstandenen Schaden unverzüglich zu melden, damit der Schadenhergang prüfbar bleibt. Geschieht die Meldung des Schadens beispielsweise erst nach erfolgter Reparatur, kann dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen, sofern der Versicherer nicht auf sein Recht zur Kürzung der Leistung bei Obliegenheitsverletzungen verzichtet.

Besserstellungsklausel

Sofern ein Vorvertrag zur Werkverkehrsversicherung besteht, kann es theoretisch sein, dass neben den vielen Verbesserungen des angebotenen Versicherungsschutzes in den Details künftig auch Verschlechterungen enthalten sind. Damit Sie einem Wechsel beruhigt zustimmen können, bestätigen einige Versicherer, dass im Schadenfall die Bedingungen des Vorvertrages gelten, sofern diese in der speziellen Situation einen höherwertigen Schutz darstellen.

Brand, Blitzschlag und Explosion

Brand, Blitzschlag und Explosion können sowohl die beförderte Ware, als auch das Fahrzeug selbst in Sekundenschnelle beschädigen oder komplett vernichten. Der Schaden am Fahrzeug ist meist über die Kaskoversicherung abgedeckt, die beförderte Ware müssen Sie jedoch gesondert absichern.

Vandalismus

Schäden durch Vandalismus können nicht nur am Fahrzeug selbst, sondern auch an der darin befindlichen Ladung entstehen. Dabei kann die Beschädigung einer Zerstörung gleichkommen. Eine Absicherung gegen Vandalismus-Schäden ist deshalb nicht zu unterschätzen.

Die hier aufgeführten Erläuterungen zu den Leistungspunkten der verschiedenen Tarife sollen ausschließlich dem besseren Verständnis dienen. Sie stellen keinesfalls eine abschließende Leistungsübersicht dar. Die konkreten Versicherungsbedingungen führen die Leistungen vollständig auf. Für Fehler oder zwischenzeitliche Änderungen wird keine Haftung übernommen.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

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TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Die Werkverkehrsversicherung oder als Handelswaren-/Autoinhaltsversicherung bekannt, bezieht sich insbesondere auf jene Transporte, die mit eigenen oder geliehenen Fahrzeugen mit eigenem Personal durchgeführt werden. Die übliche gewerbliche Sachversicherung (z.B. Geschäftsinhaltsversicherung) bezieht sich auf vereinbarte Versicherungsorte und ist damit klar definiert. Werden Werkzeuge, Geräte oder Kundenware regelmäßig mit eigenen Fahrzeugen transportiert, schützt die Werkverkehrsversicherung umfassend vor Schäden, die durch Beschädigung oder Diebstahl der im Fahrzeug mitgeführten Güter verursacht werden.

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