Umwelt Haftpflichtversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Umwelt Haftpflichtversicherung

Was ist eine Umwelt Haftpflichtversicherung

Verfügt Ihr Betrieb über Anlagen wie Öltanks, Filtersysteme oder Maschinen zur Chemikalienherstellung, die privatrechtliche Haftpflichtschäden durch Umwelteinwirkungen verursachen können, greift der Schutz einer klassischen Betriebshaftpflichtversicherung nicht.

Die Lösung: Eine ergänzende Umwelt-Haftpflichtversicherung, die für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommt, welche aus sogenannten Umwelteinwirkungen resultieren. Eine Umwelteinwirkung besteht, wenn sich Stoffe, Gase, Dämpfe, Geräusche, Druck, Strahlen, Wärme und andere Erscheinungen über den Boden, die Luft oder das Wasser ausbreiten. Eines der häufigsten Beispiele sind Feuer, die von Ihrem Betrieb auf ein Nachbargebäude übergreifen.

Kommt es im Zuge einer Umwelteinwirkung zu Schäden, müssen Sie mit privatrechtlichen Schadensersatzansprüchen Dritter rechnen. Die Umwelt-Haftpflichtversicherung erfüllt drei Funktionen: Erstens prüft sie die Berechtigung dieser Ansprüche, zweitens wehrt sie unberechtigte Forderungen gegen Sie ab (notfalls auf eigene Kosten vor Gericht) und drittens übernimmt sie bis zur vereinbarten Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die gegen Sie gestellt werden. Welche Risiken versichert sind, hängt stark von den individuellen Umständen und Anlagen Ihres Unternehmens ab. Viele Versicherer wie beispielsweise die Gothaer ermöglichen einen maßgeschneiderten Schutz durch die Zusammenstellung von Bausteinen:

 

  • Schäden mit Anlagen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), z.B. Öltanks
  • Schäden durch Anlagen gemäß Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes (UmweltHG), z.B. Anlagen zur Stahlerzeugung
  • Von Anlagen nach Anhang 2 des Umwelthaftungsgesetzes erzeugte Schäden. z.B. oberirdische Butan-Tankanlage
  • Schäden mit Abwasseranlagen
  • Schäden, die von sonstigen deklarierungspflichtigen Anlagen verursacht werden, z.B. einer Räucherei
  • Schäden durch Anlagenregressrisiko

Was ist beim Abschluss einer Umwelt Haftpflichtversicherung zu beachten?

Wirksamen Schutz kann Ihnen die Umwelt-Haftpflichtversicherung nur im Falle einer angemessenen Deckungssumme garantieren. Zwar ist die standardmäßige Versicherungssumme von 3.000.000 Euro (z.B. ARAG, Gothaer) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bei vielen kleinen bis mittelgroßen Betrieben ausreichend, muss im Bedarfsfall aber angepasst werden. Achten Sie zudem darauf, wie oft Ihnen diese Summe pro Versicherungsjahr zur Verfügung steht und welche Selbstbeteiligung Sie im Schadensfall erwartet. Typischerweise beträgt letztere rund 1.000 Euro, höhere Vereinbarungen senken die Prämien.

Ein zentraler Punkt ist die Differenzierung zwischen Umwelt-Haftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung, welche für Ihren Betrieb ebenfalls relevant sein kann. Ihr Fokus liegt auf der Kompensation öffentlich-rechtlicher Schadensersatzansprüche, die aus ökologischen Schäden an der Umwelt selbst (Tiere, Pflanzen, Lebensräume) resultieren und oftmals extreme Summen erreichen. Achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Versicherungsausschlüsse Ihrer Umwelthaftpflicht, welche neben allgemeinen Haftpflicht-Ausschlüssen wie Vorsatz auch Schäden an Wasser, Boden und Luft umfassen, sofern letztere Medien Allgemeingüter sind. Weiterhin vom Schutz exkludiert sind Schäden, die bei der Handhabung mit wassergefährdenden Stoffen durch Abtropfen, Verschütten oder Verdampfen entstehen.

Weil Umwelt-Haftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung typischerweise als Ergänzungen zur Betriebshaftpflicht abgeschlossen werden, sollten Sie unbedingt auf eine reibungslose Verzahnung ohne Doppelversicherungen und Versicherungslücken achten. Das gilt insbesondere, weil in der Betriebshaftpflicht meist eine sogenannte Umwelt-Basisdeckung enthalten ist, die Umweltschäden absichert, welche nicht von umweltrelevanten Anlagen ausgelöst werden.

Ein Versicherungsmakler hilft Ihnen, den Durchblick zu behalten und alle wichtigen Risiken nur einmal abzudecken. Stichwort Durchblick: Beachten Sie, dass der Versicherungsschutz standardmäßig nur Anlagen in Deutschland sowie Schäden umfasst, die von inländisch befindlichen Anlagen durch Umwelteinwirkungen im Ausland verursacht werden. Die Absicherung ausländischer Anlagen erfordert eine individuelle Anpassung.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

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TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Im Rahmen der Umwelt-Haftpflichtversicherung werden allgemein Haftpflichtschäden durch Umwelteinwirkungen versichert. Bestimmte umweltgefährdende Industrieanlagen und auch allgemeine, vom Industriebetrieb ausgehende, Risiken enthalten ein sog. Umweltschadenrisiko. Hochkomplexe Maschinen und meist deklarationsfähige Anlagen müssen nach gesetzlichen Vorgaben beurteilt und kategorisiert werden.

Von der klassischen Umwelthaftpflicht ist die Umweltschadenversicherung zu differenzieren. Im Gegensatz zur Umwelthaftpflichtversicherung werden hier Ansprüche öffentlich-rechtlicher Natur gem. Umweltschadensgesetz (USchadG) erfasst. Grundsätzlich stehen Unternehmen in der Verantwortung, für die Vermeidung, Sanierung und Wiederherstellung von biologischen Lebensräumen aufgrund Umweltschäden – auch für Schäden auf firmeneigenem Grundstück- aufzukommen. Eine sorgfältige Risikoanalyse ist unabdingbar. Dabei ist die jeweils geltende Umweltgesetzgebung zu beachten. Für national tätige Unternehmen mögen national ausgerichtete Deckungskonzepte ausreichen.  Global tätige Unternehmen müssen allerdings eine Vielzahl internationaler Richtlinien, Vorgaben und Standards einhalten. Dementsprechend komplex ist der Versicherungsschutz auszugestalten.

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