Handelsregister: Wer muss sich eintragen?

17. Jul 2013 | Gewerbe

Öffentliches Verzeichnis mit Eintragungen der angemeldeten Kaufleute. Alle Kaufleute, die sich selbstständig machen, müssen sich in das Handelsregister eintragen lassen. Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in welchem selbstständige Kaufleute und deren wirtschaftliche Unternehmungen verzeichnet sind. Die Handelsregister in Deutschland werden regional verwaltet, in der Regel von den zuständigen Amtsgerichten. Seit 2007 werden sie in Deutschland und der gesamten Europäischen Union nur noch elektronisch geführt.

amtsgericht-regensburg-bayern © Fotolia.com

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Grundsätzlicher Sinn und Zweck des Handelsregisters ist die Schaffung einer Informationsbasis für einen sicheren Geschäftsverkehr. Im Handelsregister kann man sich über Art und Weise der wirtschaftlichen Aktivitäten eines Kaufmanns oder einer Firma informieren, aber auch über rechtsrelevante Gesichtspunkte wie beispielsweise die Frage, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Auch die Beendigung einer kaufmännischen Tätigkeit bzw. die Liquidation eines Unternehmens wird im Handelsregister festgehalten. Da das Handelsregister öffentlich ist, kann es jeder einsehen. Seit der Umstellung auf die elektronische Form (2007) geschieht dies am einfachsten über das Internet.

Eintragung in das Handelsregister: Wer muss sich eintragen?

Amtsgericht Gotha © Fotolia.com

Amtsgericht Gotha

Generell ist der Eintrag in das Handelsregister für alle selbstständigen Kaufleute und für alle Unternehmen (auch Einzelunternehmen) Pflicht, die einen kaufmännischen Betrieb führen beziehungsweise deren Unternehmung einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erforderlich macht (rechtliche Grundlage: Handelsgesetzbuch (HGB) § 1, § 29). Ausnahmen sind Kleingewerbetreibende, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) sofern kein kaufmännischer Geschäftsbetrieb erforderlich ist, und die meisten freien Berufe (z.B. rechtsberatende Berufe, Ärzte etc.), sofern die Tätigkeit nicht innerhalb einer GmbH erfolgt. Diese Ausnahmen unterliegen nicht der rechtlichen Regelungen für Kaufleute nach § 1, Abs. 2 HGB.

Die Unterlassung des Eintrags bei einer vorliegenden Eintragungspflicht kann zu einem Bußgeld bis 5.000 € führen.

Die Definition der Unternehmungen, die zu einem Eintrag in das Handelsregister verpflichtet, sind leider nicht so exakt, dass in allen Fällen eine eindeutige Zuordnung getroffen werden kann. Ob tatsächlich ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb vorliegt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Wesentlich ist, ob eine kaufmännische Buchführung erfolgt oder sogar verpflichtend ist. Die gesetzlichen Vorschriften für die Buchführungspflicht sind in den Rechnungslegungsschriften des HGB festgeschrieben (§§ 238 ff.), ebenso die Definition des Kaufmanns (§ 1-7). Darüber hinaus sind aber beispielsweise auch der Jahresumsatz, der Umfang der Geschäftsvorgänge sowie die Anzahl der Mitarbeiter relevante Kriterien. Als Anhaltspunkt für Einzelunternehmer kann gelten, dass in der Regel keine Eintragungspflicht vorliegt, wenn man keine Angestellten hat und der Jahresumsatz unter ca. 250.000 € liegt. Dies ist aber nur eine grobe Einschätzung, da die Eintragungspflicht auch davon abhängt, ob man ein Büro oder einen Laden angemietet oder einen Kredit für die Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.

Neben denjenigen, für welche eine Eintragungspflicht existiert, kann man sich als Gewerbetreibender bei Vorliegen der Voraussetzungen auch freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Dies kann zum Beispiel erfolgen, um die Bonität des eigenen Geschäftsbetriebs zu erhöhen.

Wenn man sich nicht sicher ist, ob man zum Eintrag ins Handelsregister verpflichtet ist, kann man sich an die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) wenden.

Wie erfolgt der Eintrag in das Handelsregister?

Amtsgericht Perleberg © Fotolia.com

Amtsgericht Perleberg

Die Eintragung erfolgt mit folgenden Daten: Name bzw. Firmenbezeichnung, Niederlassungen, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Rechtsform, Grund- und Stammkapital, vertretungsberechtigte Personen, Kommanditisten und Mitglieder. Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus ihre Bilanz im Handelsregister veröffentlichen.

Der Eintrag in das Handelsregister kann nur elektronisch (seit 2007) und auf Antrag erfolgen. Der Antrag muss notariell beglaubigt werden (Kosten ab 250 €). Welche Unterlagen erforderlich sind und welche Kosten für die direkte Eintragung anfallen, ist weitgehend von der Rechtsform und dem Stammkapital des Unternehmens abhängig (siehe: Gebührentabelle “Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit” des Bundesministeriums für Justiz).

Bekanntmachung / Auszug

Alle Neueinträge, Veränderungen und Löschungen werden seit Ende 2008 im Internet im „Elektronischen Bundesanzeiger“ bekannt gegeben (Abfrage kostenlos). Nach der Bekanntgabe können die Einträge in den Online-Handelsregistern der einzelnen Bundesländer (gemeinsames „Registerportal“ im Internet) gesucht werden. Die Recherche nach Firmen und Veröffentlichungen sind in diesen elektronischen Handelsregistern kostenlos, für weitergehende Informationen fallen Gebühren an. Daneben gibt es private Anbieter, die kostenpflichtig elektronische Auszüge aus dem Handelsregister anbieten. Zwar gibt es auch kostenlose Firmenauskünfte, die gehen aber meist nicht über die Anschrift des Unternehmens hinaus. (Autor: Marie Veron)

Die Gerichtslinde:“Gerichtslinden zählen zu den Gerichtsbäumen und sind eine Form von Gerichtsstätte. Es sind sehr alte Bäume, die einzeln an herausgehobener Stelle in der Nähe eines Dorfes stehen. Unter diesem Baum wurde im Mittelalter das Dorfgericht oder die Ratsversammlung, das sogenannte Thing, unter freiem Himmel abgehalten.” (Quelle: Wikipedia )

Online Original Handelsregisterauszug vom Amtsgericht

Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei. Auf der folgendenden Seite können Sie ohne Anmeldung und auf Rechnung einen Original Handelsregisterauszug des zuständigen Amstgerichts bestellen.

Handelsregisterauszug online

Amtsgericht Zehdenick © Fotolia.com

Amtsgericht Zehdenick

Für alle übrigen Abrufe fallen Kosten an, worauf Sie jeweils gesondert hingewiesen werden. Um die kostenpflichtigen Angebote wahrzunehmen, registrieren Sie sich bitte bei der zentralen Servicestelle der Länder. Bitte beachten Sie die aktuellen Statushinweise unter: www.Handelsregister.de

Beim Handelsregister /Amtsgericht vor Ort erhält man aktuelle u.sichere Informationen über eine OHG, GmbH, AG etc. in Deutschland. Beim Registerportal der Länder erhalten Sie den Original-Handelsregisterauszug vom Amtsgericht. Auf Wunsch und gegen Aufpreis können Sie den Handelsregisterauszug beim Amtsgericht beglaubigen lassen.

Original Handelsregisterauszug vom Amtsgericht.

Amtsgericht Bruchsal © Fotolia.com

Amtsgericht Bruchsal

Die Bestellung des Handelsregisterauszugs ist ohne Anmeldung und auf Rechnung möglich! Sie erhalten den Auszug als PDF zum ausdrucken und lokal speichern. Der Handelsregisterauszug enthält u.a. Angaben über die Firma, dem Sitz, die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter), dem Stammkapital, die Rechtsform des Unternehmens und dem Tag der letzten Eintragungen. Die Auskünfte sind aus dem Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister erhältlich. Zusäztlich zum aktuellen Handelsregisterauszug können Sie auch den chronologischen und historischen Auszug, sowie die letzte Bilanz und einen Insolvenz-Check bestellen.


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