Wohngebäudeversicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Wohngebäudeversicherung

Was sind die Aufgaben der Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann stark beschädigt werden. Diese Schäden auszuschließen, ist fast unmöglich. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sich zumindest finanziell absichern. Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Welche Gefahren sind wie versichert?

Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem versicherten Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.

Die Standarddeckung der Wohngebäudeversicherung bietet Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind unter anderem:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck)
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
  • Glasversicherung
  • Zuleitungsrohre und Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks

Was gilt als versichert:

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihr individuelles Angebot einzuschließen:

Folgende Leistungen werden im Schadenfall durch den Versicherer erbracht

  • Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Gegenständen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.
  • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf den Zeitwert. Versicherer wie die Basler BSG, Domcura und Andere zahlen eine Neuwerterstattung auch wenn kein Wiederaufbau erfolgt.
  • Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs­ und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs­ und minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
  • Krieg
  • Kernenergie

Außerdem gibt es zahlreiche weitere Schadenarten, die grundsätzlich erst einmal nicht als mitversichert gelten, wie Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser, Schäden durch Sturmfluten oder auch Nutzwärme- und Sengschäden.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

Meist wird die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung als Wert 1914 in Mark angegeben. Das Jahr 1914 wurde ausgewählt, da es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem es stabile, aussagekräftige Baupreise und keine außergewöhnliche Baupreissteigerungen gab. Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Baupreisindex, mit Hilfe dessen sich der Wert 1914 in den Neubauwert umrechnen lässt. Für das Jahr 2017 gilt ein Wert von 1.358,3. Somit hat ein Wohngebäude mit einem beispielhaften Wert von 25.000 Mark im Jahr 1914 folgenden Neubauwert im Jahr 2017:

25.000 (Wert 1914) x 1.523,0 (Baupreisindex 2017) : 100 = 380.750 €

Neubauwert im Jahr 2023:
25.000 (Wert 1914) x 1.961,4 (Baupreisindex 2023) : 100 = 490.350 €

Ergänzung: Es gibt jedoch auch einige Versicherer, die Prämie über die Wohnfläche berechnen – sog. Wohnflächen-Modelle. Dabei wird dann oft eine Höchstentschädigung pro qm Wohnfläche oder eine pauschale Versicherungssumme festgelegt, die nichts mit dem Gebäudewert zu tun haben muss. Dabei muss auch beachtete werden, dass die Versicherer diese Methode nicht einheitlich anwenden. So wird z.B. eine Waschküche nicht bei jedem Versicherer zur Wohnfläche mit einberechnet.

Was ist beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung zu beachten?

Sinnvolle Leistungserweiterungen

Die drei Grundrisiken Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.

Elementarschäden

Überschwemmung/Hochwasser ist natürlich die Elementargefahr, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führt. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entsteht. Die Mühe, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, darf man nicht gering schätzen.

Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt oder der Mensch den Wandel verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können nur dringend empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und diese wichtige Deckungserweiterung für Elementarschäden abzuschließen.

Unbenannte Gefahren

Die drei Grundrisiken in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle, abdeckt.

Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Haus erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese – zugegeben – schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.

Glasversicherung

Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, weil Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für eine relativ geringe Prämie erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mitversichert werden.

Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer

Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Wie oft wird aus einer Unstimmigkeit mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch Steuerthemen z. B. oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungsansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchsetzen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit Ihrem Mieter müssen jedoch über einen separaten Vermieter­Rechtsschutz gedeckt werden.

Mietnomaden

Wenn Sie Wohnraum vermieten, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann oder will. Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und Sachschaden auf. Die Mietnomadenversicherung ist sicherlich eine der innovativsten Neueinführungen, die der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Absicherungsergänzung für alle Vermieter.

Sonderfall Ferienhaus

Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eines der schönsten Güter, das man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch ein vertrauter Ort. Wer es außerhalb der Zeiten, in denen man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem bleibt allerdings: Sie können nicht immer selbst vor Ort sein, um eventuelle Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien – egal ob Gebäude oder Einrichtung – deutlich schwieriger als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist.

Sonderfall Photovoltaikanlage

Eine Photovoltaikanlage – Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik ist zwangsweise ebenfalls den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgesetzt. Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen nicht wie geplant, fließen können. Zusammen mit den anfallenden Reparaturkosten verschiebt sich die errechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell sogar nie erreicht.

Daher sollte auch immer eine separate Photovoltaikversicherung abgeschlossen werden, denn nur hier sind eben auch z.B. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder auch Diebstahl mitversichert.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Die Gebäudeversicherung schützt Sie vor Verlusten hoher Vermögenswerte. Immobilien dienen nicht nur als Wohnraum, sondern tragen zunehmend als alternative Altersvorsorge bei. Ein stark beschädigtes Haus kann zur existenziellen Bedrohung werden. Daher ist die Versicherung von Gebäuden und seiner Bestandteile unverzichtbar. Versichert werden dabei Grundrisiken wie z.B. Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Zunehmend führen versicherte Schäden aus Naturgefahren zu hohen Schadenzahlungen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rechnet zukünftig mit einem Anstieg der Schäden aus Naturgefahren und bilanziert die vergangenen Jahre als besonders schadenreich.

Elementarschadenversicherung – Auf Nummer sicher!

Daher ist es wichtig, die im Versicherungsschein oder in einem Angebot benannten Gefahren genau zu prüfen. Die häufigsten Versicherungsfälle resultieren aus Starkregenereignisse und andere Wetterextreme. Zugleich verkürzen sich die Zeiträume von wechselnden Wetterkapriolen. Wir empfehlen dringend die Grundrisiken, um Deckungserweiterungen für Elementarschäden zu erweitern. Kontaktieren Sie uns und wir prüfen Ihren Versicherungsbedarf.

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