Oldtimer Versicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Oldtimer Versicherung

Was sind die Aufgaben der Oldtimer Versicherung

Oldtimerversicherung: Der Frühling ist die Zeit, in der die Liebhaber alter Autos ihre Schmuckstücke wieder aus der Garage holen und mit ihnen zu einer Spritztour ins Grüne starten. Weil Oldtimer von ihren Besitzern in der Regel besonders umhegt und gepflegt werden, bieten auch die Autoversicherer besondere Konditionen für die Liebhaber der Edelkarossen. Was gilt es, beim Versicherungsschutz zu beachten?

Deutschland gilt als Auto-Nation, und auch die Zahl der Oldtimerfans ist zahlreich. Bundesweit sind über 3 Millionen dieser Fahrzeuge für deutsche Straßen zugelassen, so berichtet das Kraftfahrt-Bundesamt. Seit mehreren Jahren verzeichnet die Branche zweistellige Zuwachszahlen. Nicht nur Edelkarossen aus Chrom und Leder sind beliebt, sondern auch Fahrzeuge aus den 80er Jahren – zum Beispiel der DeLorean DMC-12, mit dem Marty McFly in „Zurück in die Zukunft“ seine Trips in Vergangenheit und Zukunft unternimmt.

Wann gilt ein Auto als Oldtimer?

Wann aber gilt ein Auto überhaupt als Oldtimer? Hierfür muss das Gefährt vor mindestens dreißig Jahren gebaut und erstmals zugelassen worden sein. Dann haben die stolzen Besitzer auch die Chance, ihr Prunkstück mit einer speziellen Oldtimer-Versicherung abzusichern. Manche Versicherer gestatten auch, ein 20 Jahre altes Modell nach Oldtimer-Tarif zu versichern. Der Kaskoschutz ist sowohl als Teil- als auch Vollkasko wählbar.

Wie hoch die Prämie ist und welche Leistungen eine Police bietet, hängt von mehreren Faktoren ab: In der Regel vom Alter des Wagens, dem Modell, dem Alter des Fahrzeugführers und der Nutzungshäufigkeit. Mit anderen Worten: Die Versicherungsoptionen sind so vielfältig wie die Modelle selbst. Schließlich verlangt ein Trabant 601 Kübel aus dem Jahr 1961 einen anderen Schutz als der edle Bentley aus dem Besitz des englischen Könighauses, der auch für Hochzeitsfahrten genutzt wird.

Kaskosumme ausreichend hoch wählen!

Bei der Wahl des passenden Versicherungsschutzes gibt es einiges zu beachten. So sollte der „tatsächliche“ Wert des Fahrzeuges versichert werden, also jene Summe, die aufgebracht werden muss, um gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Auch die Reparatur eines Oldies kann sich als Herausforderung entpuppen – Ersatzteile sind schwer zu beschaffen und extrem teuer. Die Kasko-Summe für die Wiederherstellung des Fahrzeuges sollte entsprechend hoch angesetzt werden, mitunter übersteigt sie gar den aktuellen Marktpreis des Autos.

Weil viele Fans von Chrom und Leder ihren Liebling bei schlechter Witterung in der Garage lassen, können zudem Saisonkennzeichen Ersparnisse versprechen. Der Versicherungszeitraum ist im Grunde beliebig wählbar, zwischen 2 und 11 Monaten. Das ist vor allem auch für jene Fahrer attraktiv, die ihr Gefährt nur im Sommer für Festivals und Oldtimertreffen nutzen. Den Rest des Jahres können sie das Auto im Unterstand pflegen und schonen. Das Nummernschild bekommt einen Zusatz mit den Monatsziffern und mit dem Startmonat ist das Fahrzeug automatisch zugelassen, ohne, dass der Fahrer jedes Mal extra aufs Amt müsste.

Sparen mit dem H-Kennzeichen

Audi UR-Quattro Fahrt zum Oldtimertreffen © Marcel Hartstock (MH Photography)

Audi UR-Quattro © Marcel Hartstock

Zusätzliche Ersparnisse verspricht ein sogenanntes H-Kennzeichen nach Paragraph 9 der Zulassungsverordnung. Dies bekommen nur „echte“ Oldtimer zum Erhalt des historischen Kulturgutes. Der Vorteil: Damit kann man saisonübergreifend steuervergünstigt fahren (191 Euro im Jahr) und auch die Versicherung ist in der Regel günstiger.

Um vom H-Kennzeichen zu profitieren, ist aber eine gesonderte Begutachtung durch einen Experten erforderlich. Der Gutachter prüft, ob das Gefährt einen strengen Anforderungskatalog gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllt: Nur dann gibt es das begehrte Nummernschild. Zum Beispiel muss das Fahrzeug weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem gepflegten Zustand sein.

Wer mehrere Oldtimer besitzt, für den empfiehlt sich alternativ die Nutzung eines roten 07er-Kennzeichens. Dieses kann für bis zu zehn Fahrzeuge verwendet werden, ist aber an strenge Regeln gebunden. Damit gestattet sind lediglich die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur. Ein Beratungsgespräch hilft, den passenden Schutz zu finden!

Für Fahrzeuge, die nicht gefahren werden, sondern ausschließlich in den von Ihnen angegebenen Museumsräumen (Ausstellungsräume, Depots) abgestellt werden ist eine Museumsversicherung für Oldtimer sinnvoll. (VB)

Was ist beim Abschluss einer Oldtimer Versicherung zu beachten?

Wir wollen, dass Sie verstehen, was Ihnen ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können für einen Kunden verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Auf den nachstehenden Seiten beschreiben wir daher die einzelnen Leistungspunkte rund um die Oldtimer-Versicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind als Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für Sie da!

Fahrzeugalter

Das Fahrzeugalter ist in der Oldtimerversicherung ein ausschlaggebendes Merkmal für die Versicherbarkeit. Da Oldtimertarife meist besondere Bedingungen und vergünstigte Beiträge bieten, sind diese Tarife nicht für jedes Fahrzeug zugänglich. Die Grenze für den Zugang liegt meist bei einem Fahrzeugalter zwischen 20 und 30 Jahren.

Fahrzeugwert

Auch der Fahrzeugwert ist ein Merkmal, mit welchem der Zugang zu den speziellen Oldtimertarifen beschränkt wird. Hierbei handelt es sich um einen Fahrzeugmindestwert, welcher vorliegen muss, damit man sein Fahrzeug im Oldtimertarif der Versicherer absichern kann.

Fahrzeugzustand

Der Fahrzeugzustand kann in verschiedenen Zustandsnoten (üblicherweise von 1 bis 5) dargestellt werden, der genaue Wortlaut kann ja nach Gutachtenstelle bzw. Versicherer variieren. Nachstehend eine beispielhafte Gliederung:

  • Note 1 (Makelloser Zustand) – Keine Mängel an Technik, Optik und Historie (Originalität). Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unberührtes Original (Museumsfahrzeug) oder mit Neuteilen komplett restauriertes Spitzenfahrzeug. Wie neu (oder besser). Sehr selten.
  • Note 2 (Guter Zustand) – Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile (außer bei StVZO-Vorschrift).
  • Note 3 (Gebrauchter Zustand) – Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen, keine sofortigen Arbeiten notwendig. Nicht schön, aber gebrauchsfertig.
  • Note 4 (Verbrauchter Zustand) – Nur bedingt fahrbereit, sofortige Arbeiten notwendig. Leichtere bis mittlere Durchrostungen. Einige Teile fehlen oder sind defekt, teilrestauriert. Leicht zu reparieren bzw. zu restaurieren.
  • Note 5 (Restaurierungsbedürftiger Zustand) – Nicht fahrbereit, schlecht restauriert bzw. teil- oder komplett zerlegt. Größere Investitionen nötig, aber noch restaurierbar. Fehlende Teile. Keine Wracks oder Ersatzteilträger.

Gutachten erforderlich

Ob ein Gutachten von offizieller Stelle erforderlich ist, ist im Regelfall vom Fahrzeugwert und ggfls. noch vom Baujahr des Oldtimers abhängig. Wird ein festgelegter Wert nicht überschritten, so kann auf ein Gutachten verzichtet werden und stattdessen eine Einschätzung über die vom Versicherer individuell angeforderten Unterlagen (z. B. Fragebogen, Fotos etc.) stattfinden.

Nächtlicher Abstellplatz

In der Kaskoversicherung ist der nächtliche Abstellplatz ein bekanntes Merkmal für die Prämienbildung, da sich das Risiko einer Beschädigung oder eines Diebstahls zwischen den einzelnen Abstellmöglichkeiten, z. B. Straße, Carport oder Garage, unterscheidet. Während in der „normalen“ KFZ-Versicherung dies lediglich die zu zahlende Prämie beeinflusst, ist ein spezieller Abstellort (üblicherweise Garage oder Halle) in den meisten Oldtimertarifen eine Zugangsvoraussetzung.

Jahresfahrleistung

Die jährliche Fahrleistung hat ebenfalls Einfluss auf die Risikosituation. Pauschal gesagt, je mehr Kilometer gefahren werden, desto größer ist das Risiko eines Schadens. Die meisten Versicherer beschränken in ihren Oldtimertarifen die jährliche Fahrleistung auf eine festgelegte Kilometeranzahl.

Nutzerkreis

Welche Personen nutzen das Fahrzeug? Übliche Definitionen des Fahrerkreises sind:

  • Festgelegter Fahrerkreis z. B. VN und Partner
  • Fahrerkreis mit Altersangabe, z. B. Fahrer zwischen 23 und 60 Jahren
  • Offener Fahrerkreis (keine Einschränkungen)

In Oldtimertarifen wird der Nutzerkreis stellenweise direkt vom Versicherer beschränkt, z. B. VN u. Partner. Sofern jemand außerhalb dieser Beschränkung das Fahrzeug nutzt, wird der Versicherungsschutz gefährdet.

Nutzeralter

Besonders junge Fahrer oder Senioren innerhalb des Nutzerkreises beeinflussen die Prämie stark, da diese statistisch gesehen häufiger Unfälle verursachen. In Oldtimertarifen wird als Zugangsvoraussetzung stellenweise ein Mindestnutzeralter (z. B. 23 Jahre) vom Versicherer vorgegeben, welches alle Fahrer erreicht haben müssen, damit das Fahrzeug im Tarif versicherbar ist.

Verzicht auf Alltagsfahrzeug

Bei Alltagsfahrzeugen handelt es sich um Fahrzeuge, welche täglich in Gebrauch sind, um beispielsweise den Weg zur Arbeit zurückzulegen. Da Oldtimertarife in aller Regel einer besonderen Kalkulation unterliegen, ist es seitens der Versicherer nicht gewünscht, dass Alltagsfahrzeuge innerhalb dieser Tarife versichert werden. Daher resultiert die Anforderung, dass der Versicherungsnehmer ein anderes Fahrzeug, welches für den alltäglichen Gebrauch nutzbar ist, versichert haben muss. Einige Versicherer bestehen zudem darauf, dass der Vertrag des Alltagsfahrzeugs ebenfalls innerhalb des eigenen Konzerns bestehen muss.

Versicherbare Fahrzeuge

Welche Fahrzeugtypen (WKZ) sind innerhalb des Oldtimertarifs versicherbar? Bei den Fahrzeugtypen handelt es sich nicht um konkrete Modelle, sondern um Überbegriffe wie z. B. PKW oder LKW.

Fahrzeuge auch nicht im Originalzustand versicherbar

Einige Versicherer bestehen darauf, dass der Oldtimer sich im Originalzustand befindet und keine nachträglichen oder baulichen Veränderungen vorgenommen wurden. Einige Versicherer tolerieren hierbei kleinere Änderungen, z. B. an Felgen oder Lackierung, oder setzen hierzu keine Auflagen fest.

Haftpflicht nur in Verbindung mit Kasko

Kann die Haftpflichtversicherung nur zusammen mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden oder kann dies auch als separate Deckung vereinbart werden?

Auslandsfahrten

Sind Fahrten ins Ausland möglich oder unterliegen diese, abweichend zu den regulären Regelungen der AVB, besonderen Auflagen oder Beschränkungen?

Keine Rückstufung im Schadenfall

In der KFZ-Versicherung werden üblicherweise für die Zeit, in welcher der Vertrag schadenfrei besteht, sog. „Schadenfreie Jahre“ gutgeschrieben. Im Schadenfall kommt es dann zu einer Rückstufung, wobei sich die Anzahl der so gesammelten Jahre reduziert. In Folge dessen erhöht sich die Prämie im Folgejahr des Schadens. Verzichtet der Versicherer auf eine solche Rückstufung, so bleibt auch nach einem Schadenfall die Prämie im Folgejahr konstant.

Fahrten auf Rennstrecken

In der KFZ-Versicherung werden Fahrten auf Rennstrecken – unabhängig des Fahrtzwecks – üblicherweise ausgeschlossen. In Sonderbedingungen für Oldtimer finden sich stellenweise abweichende Regelungen, in welchen auch Versicherungsschutz geboten wird, wenn das Fahrzeug auf einer Rennstrecke bewegt wird. Hierbei gibt es spezielle Regelungen hinsichtlich des Fahrtgrundes (z. B. Fahrsicherheitstraining oder Oldtimerrallye).

Bildung eines Schadenfreiheitsrabatts im Hintergrund

Auch wenn der Schadenfreiheitsrabatt sich nicht auf die Prämie des Oldtimertarifs auswirkt, werden die Schadenfreien Jahre im „Hintergrund“ angesammelt und können bei einem Fahrzeugwechsel ggfls. auf einen anderen Vertrag übertragen werden.

Oldtimersammlung versicherbar

Es können nicht nur einzelne Fahrzeuge, welche ein schwarzes, rotes oder H-Kennzeichen besitzen, versichert werden, sondern auch Oldtimersammlungen, welche lediglich zu Ausstellungszwecken gesammelt und nicht angemeldet werden.

Rotes 07er-Kennzeichen versicherbar

Rote Kennzeichen sind nicht an ein Fahrzeug gebunden, sondern können für mehrere Fahrzeuge eingesetzt werden. In der Regel sind rote Kennzeichen deshalb Autohändlern oder Autohäusern vorbehalten und für Privatpersonen nicht zugänglich. Die einzige Ausnahme sind Oldtimer. Für

  • An- und Abfahrt sowie Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen (z. B. Veteranen-Rallyes, Messen, Club-Treffen)
  • Fahrten zur Begutachtung, Prüfung, Reparatur und Wartung
  • Überführungsfahrten an einen anderen Standort
  • Fahrten zur Feststellung bzw. zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit

wird über ein rotes 07-Kennzeichen gem. § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung Versicherungsschutz geboten.

Ersatzteilsammlung gesondert versicherbar

Es kann eine Ersatzteilsammlung unabhängig von einer Vollkaskodeckung gegen übliche versicherte Gefahren (Brand, LW, Sturm) versichert werden.

Vollkasko einschließbar

Die Vollkaskoversicherung rundet den Schutz für Ihr Fahrzeug ab. Zunächst einmal beinhaltet die Vollkasko die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus aber auch:

  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei Unfall
  • mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus)

Nicht versichert sind Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, sowie Betriebs-, Brems- und reine Bruchschäden. Auch bei der Vollkaskoversicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, welche üblicherweise 300 Euro oder 500 Euro je Schadenfall beträgt.
Auch hier hat die Höhe der Selbstbeteiligung Auswirkungen auf die Höhe des Beitrags.

Fahrzeug-Ersatzteile in der Vollkasko mitversichert

Fahrzeugersatzteile außerhalb des Fahrzeugs können innerhalb der Vollkaskoversicherung ohne Beitragszuschlag gegen die Gefahren der Teil- und Vollkaskoversicherung mitversichert werden.

Vorsorge

Bei Neufahrzeugen ist in aller Regel mit einem Wertverlust in den ersten Jahren zu rechnen. Anders bei Oldtimern, diese können „im Alter“ noch deutlich an Wert zunehmen. Die Versicherer empfehlen über regelmäßige Wertgutachten, den dokumentierten Wert anzupassen. Im Rahmen der Vorsorgeversicherung wird darüber hinaus sichergestellt, dass Wertsteigerungen unabhängig von einer erneuten Gutachtenserstellung berücksichtigt werden. Die Vorsorgeversicherung bezieht sich prozentual auf den zuvor dokumentierten Wert. So stellt beispielsweise eine 10 %ige Vorsorgeversicherung bei einem dokumentierten Fahrzeugwert von 100.000 Euro eine maximale Entschädigung von 110.000 Euro dar.

Ruheversicherung

Sobald das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wird, greift die sogenannte Ruheversicherung. Diese bietet beitragsfreien Versicherungsschutz während der Dauer der Außerbetriebsetzung. Der Versicherungsschutz innerhalb der Ruheversicherung variiert je nach Versicherer und danach, in welcher Form er zum Zeitpunkt der Außerbetriebssetzung bestanden hat (z. B. Vollkasko oder Teilkasko).

Allgefahren-Deckung

Die Allgefahren-Deckung (auch All-Risk) erweitert den Versicherungsschutz der Vollkaskoversicherung um weitere Leistungspunkte. Bei der Allgefahren-Deckung ist das Fahrzeug grundsätzlich gegen jegliche Gefahren versichert, welche nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen wurden. So sind dann z. B. auch sogenannte Brems-, Betriebs- und Bruchschäden mitversichert.

Schutzbrief

Kostenfreie Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies kann sein: Pannendienst, Abschleppen oder Kosten für eine Übernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrags, deshalb haben seine Leistungen keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Je nach Umfang des Schutzbriefes (abhängig vom Versicherer) haben Sie auch Anspruch auf personenbezogene Leistungen, welche mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.

Besondere Leistungen des Schutzbriefs

Die üblichen Schutzbriefleistungen werden durch spezielle Einschlüsse für Oldtimer ergänzt/ersetzt. Dies kann z. B. der Rücktransport des Oldtimers im Spezialtransporter zur Heimatwerkstatt oder das Anliefern eines weiteren Oldtimers bei Ausfall des Fahrzeugs im Urlaub sein.

Die hier aufgeführten Erläuterungen zu den Leistungspunkten der verschiedenen Tarife sollen ausschließlich dem besseren Verständnis dienen. Sie stellen keinesfalls eine abschließende Leistungsübersicht dar. Die konkreten Versicherungsbedingungen führen die Leistungen vollständig auf. Für Fehler oder zwischenzeitliche Änderungen wird keine Haftung übernommen.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Bei dem Wort Oldtimer denkt man als erstes an alte, wertvolle Autos. Doch auch Motorräder, landwirtschaftliche Zugmaschinen und andere historische Fahrzeuge wie Wohnmobile oder Omnibusse können als Oldtimer bezeichnet werden. Für all diese Fahrzeuge gibt es spezielle Oldtimer-Versicherungen, die im Grunde vergünstigte Kfz-Versicherungen darstellen. Das Besondere an Oldtimer-Versicherungen ist, dass zumeist die Wertsteigerung des Oldtimers im Schadensfall berücksichtigt und von der Versicherungsgesellschaft der Sammlerwert angerechnet wird. Zudem wird üblicherweise bei einer Oldtimer-Kfz-Versicherung keine Rückstufung bei einem Schadensfall vorgenommen.

Wie bei jedem anderen Kfz ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Reparatur eines Oldtimers ist aber kostenintensiver als bei einem herkömmlichen Fahrzeug. So ärgerlich ein Unfall oder ein anderer Schadensfall mit dem Oldtimer ist, mit einer Oldtimer-Versicherung weiß man sich bestens finanziell geschützt und die Reparatur kann beruhigt angegangen werden. Je nach Versicherungsanbieter müssen die Fahrzeuge mindestens 25 oder 30 Jahre alt sein, um in eine Oldtimer-Kfz-Versicherung aufgenommen werden zu können.

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