Studentenjob: Beim Dazuverdienen muss einiges beachtet werden

15. Mrz 2009 | Job

Das Bafög ist ziemlich knapp bemessen, und auch die Bücher sind ziemlich teuer. Da lohnt es sich für jeden Stdenten, wenn er sich etwas Geld zusätzlich verdienen kann. Aber so schön das nebenbei verdiente Geld auch lockt; es müssen enige Regeln beachtet werden. Von großem Vorteil ist die Tatsache, dass jeder Student in der Studentischen Krankenversicherung sehr günstig versichert ist.

Wie viele Stunden darf ich als Student arbeiten?

studium-job-studentenjob © Fotolia.com

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Neben dem Studium darf jeder Student maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Mit dieser Höchstgrenze soll gewährleistet sein, dass der Student als Haupttätigkeitsfeld sein Studium besitzt und den Job wirklich nur nebenbei ausübt. Aber auch eine Tätigkeit, welche maximal zwei Monate dauert und insgesamt 50 Arbeitstage dauert, kann vom Studenten ebenfalls ausgeübt werden.

Natürlich kann der Student während der Semesterferien eine Vollzeitbeschäftigung auf Steuerkarte verrichten. Jerder Student darf auch mehrere Minijobs pro Tag ausüben, so lange er für diese Tätigkeiten pro Monat nicht mehr als 400,- Euro verdient. Hier muss sich der Student aber vom Finanzamt eine Lohnsteuerbefreiung geben lassen, welche er dann seinem anderen Arbeiter vorlegen kann. Hat der Student nicht diese Bescheinigung, so muss er bereits für die zweite Tätigkeit Steuern bezahlen.

Wie viel darf der Student verdienen?

Da der Stdenut einen besonderen Status besitzt, sind seine Verdienstmöglichkeiten nicht grundsätzlich eingeschränkt. Allerdings unterliegt der Student gewissen Einschränkungen, wenn er Bafög bekommt oder seine Eltern noch das Kindergeld für ihn bekommen. Dann darf der Student nur 7688 Euro jährlich verdienen. Mit der zusätzlichen Werbungskostenpauschale liegt der Jahresverdienst insgesamt bei 8600 Euro.

Verdient der Student allerdings mehr, so wird seinen Eltern das Kindergeld gestrichen. In einigen Fällen wird dem Studenten sogar das Bafög gekürzt. Wenn der Student sein Kindergeld selbst ausbezahlt haben möchte, weil im beispielsweise seine Eltern das Geld nicht auszahlen, dann muss er sich selbst an die zuständige Familienkasse bei der Arbeitsagentur wenden und die direkte Auszahlung beantragen. Bekommt der Student selbst Bafög, so darf er jährlich nur bis zu 4026 Euro verdienen. Verdient er mehr, so wird jeder darüber hinaus verdiente Euro auf das Bafög angerechnet und abgezogen.

Wie sieht bei den Studenten die Sozialversicherung aus?

Wie bei jedem anderen Arbeitnehmer werden dem Studenten bei einem Minijob 11 % für die Krankenkasse abgezogen; auch dann,wenn er in der Studentenversicherung krankenversichert ist. Dazu kommen 12 % für die Rentenversicherung, und weitere 2 % als Lohnsteuerpauschale. Allerdings erwirbt der Student bei einem Minijob keinerlei Rentenanwartschaften.


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