Wann spricht man von einem voll erschlossenen Grundstück?

3. Jun 2009 | Haus & Wohnung

Wer ein Grundstück sucht, muss sich zwangsläufig irgendwann mit der Frage auseinandersetzen, was ein wirklich erschlossenes Grundstück oder welches nur teilerschlossen bzw. überhaupt nicht erschlossen ist. Das Erschlossensein Ihres Grundstücks ist eine zwingende Grundlage für die Zulässigkeit eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens.

immobilien-grundstueck-voll-erschlossen © Fotolia.com

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Die meisten zukünftigen Bauherren möchten natürlich ein voll erschlossenes Grundstück haben. Wann Ihr Grundstück erschlossen ist, wird im Baugesetzbuch genau definiert. Ein Grundstück, welches noch nicht erschlossen ist, nennt man Rohbauland. Hier können die Erschließungskosten sehr hoch sein, je nach dem wie weit die Medien entfernt sind und wie lang dementsprechend die Anschlusswege sind.

Teilerschlossenes Grundstück

Als ein teilerschlossenes Grundstück wird Bauland bezeichnet, wo die Medien zum Teil anliegen. Die Kosten sind hier nicht ganz so hoch, wie bei einem Rohbauland. Voll erschlossenes Land bedeutet, dass die Medien (wie Wasser- und Abwasserleitung, Strom-, Gasleitungen) an dem Grundstück anliegen und die Anbindung an das öffentliche Straßennetz gewährleistet ist. Dazu ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Medien auf dem Grundstück liegen. Werden die Medien in einer gewissen Entfernung an dem Grundstück vorbeigeführt, so sind diese Grundstücke voll erschlossen. In manchen Orten gelten Grundstücke als erschlossen, wenn die Medien in einer Entfernung von 100 bis 150 Metern an der Grundstücksgrenze vorbeigeführt werden.

Grundlegende Erschließungselemente

Neben den grundlegenden Erschließungselementen, Straße, Wasser, Strom und Abwasser, ohne die Sie nicht bauen dürfen, benötigen Sie noch weitere Erschließungsleitungen, die nicht immer zwingend vorhanden sein müssen. Dies sind die Leitungen für Telekommunikation (Telefon, DSL, Kabelfernsehen, Kabelnetzwerk), Gas und Fernwärme. Da diese Versorgungen von den regionalen Anbietern verlegt werden und wirtschaftlichen Faktoren unterliegen, ist es nicht immer gewährleistet, dass die Anschlüsse Ihren Wünschen entsprechen oder überhaupt in naher Zukunft verlegt werden.Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so müssen Sie zunächst für die Erschließung Ihres Grundstückes sorgen und sie in Ihre Kostenplanung mit einbeziehen.

Die Erschließung ist in der Regel die Aufgabe der Gemeinden. Sie sollten sich vor dem Kaufvertrag eine schriftliche Bestätigung über den Stand der Erschließung und voraussichtlich künftige Erschließungskosten von der Gemeinde besorgen.Wenn es nicht an Ihrem Grundstück ersichtlich ist, ob und welche Leitungen noch angelegt sind, fragen Sie einfach die Nachbarn, lesen Sie den Bebauungsplan oder fragen in der Baubehörde nach. (Autor: CW-EulenNest)


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