Reiserücktritt Versicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Reiserücktritt Versicherung

Was sind die Aufgaben der Reiserücktritt Versicherung

Sorgen Sie mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Sie Ihren Urlaub sorglos genießen können.

Reiserücktritt

Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherteb Person nicht zumutbar ist. Folgende Ereignisse gelten u.a. als nicht zumutbar:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
  • Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)

Reiseabbruch

Versichert ist die außerplanmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund; d.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung. Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)

Achtung: Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.

Was ist beim Abschluss einer Reiserücktritt Versicherung zu beachten?

Wer eine Reiserücktrittversicherung bei einem Online-Reiseportal abschließt, muss über alle anfallenden Kosten transparent informiert werden. Wenn sich eine Reiseversicherung nach Abschluss automatisch um ein Jahr verlängert, so kann der Kunde in Widerspruch gehen, wenn dies nicht bereits bei der Buchung ersichtlich war.

Auf vielen Online-Portalen können Interessierte nicht nur einen Flug buchen oder eine Reise, sondern erhalten zusätzlich eine Reiserücktrittversicherung. Doch viele Policen laufen weiter, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Das ist heimtückisch, gehen die Online-Kunden doch in der Regel davon aus, dass die Reiserücktrittversicherung nur für ein Jahr bzw. die gebuchte Reise gilt.

Informationen zu der Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung Krankheit © Fotolia.com

Reiserücktrittsversicherung Krankheit © Fotolia.com

Wenn Sie ihren Urlaub kurz vor den beginn durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder auch einen Todesfall absagen müssen, kann ein Abbruch der Reise ein teurer Spaß werden. Bei einer Absage ohne Reiserücktrittsversicherung, können die Stornokosten die man dann bezahlen muss bis zu 80% vom Reisepreis betragen. Was die Leistungen der verschiedenen Versicherungen angeht, gibt es hier auch oft Große Unterschiede.

Reise Abbruch ohne Reiserücktrittsversicherung
In den Allgemeinen Reisebedingungen finden man meistens die Stornokosten bei einem Abbruch der Reise. Umso kurzfristiger Sie die reise absagen umso teurer können die Gebühren für eine Stornierung der Reise werden bis zu max. 80% des Reisepreises können die Gebühren betragen. Es gibst aber auch Ausnahmen wie z.B. bei höherer Gewalt wo Sie keine Stornokosten bezahlen müssen.

Wann ist eine Versicherung sinnvoll?
Wenn man Kleinkinder oder auch ältere Menschen mitnehmen möchte, die leichter mal Krank werden oder körperliche Probleme und Beschwerden haben, ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Auch wenn die Reise schon sehr frühzeitig gebucht wurde oder es eine sehr teure Reise ist, macht eine Versicherung Sinn, damit Ihnen bei einem kurzfristigen Abbruch der Reise nicht zu hohe Kosten entstehen.

Nicht jede Reiserücktrittsversicherung bietet die gleiche Leistung an
Wie bei den meisten anderen Versicherungen auch, gibt es auch hier Unterschiede was die einzelnen Leistungen der Versicherungen angeht. Die Leistungen können mitunter sehr unterschiedlich sein und nicht immer das das preiswerteste Angebot auch das beste für Sie. Es sollte hier also genau geprüft werden bei welchen Rücktritssgründe bei einer Absage der Reise auch abgesichert sind.

Da es viele verschiedene Versicherungen gibst können sie Leistungen oft auch sehr Unterschiedlich ausfallen, nicht jedes günstige Angebot ist auch das beste Angebot. Sie sollten genau prüfen welche Rücktrittsgründe abgesichert sind und was für Sie am besten passen würde. Es gibst Versicherungen die bezahlen z.B. nur bei unvorhersehbaren Krankheiten oder Todesfälle und andere bezahlen auch bei Jobverlust vor dem Reisebeginn. (MH)

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung bei Terrorgefahr?

Reiseversicherung Istanbul © Fotolia.com

Reiseversicherung Istanbul © Fotolia.com

Man eine Reise gebucht, freut sich auf den Urlaub und dann kommt die Meldung, dass es im Urlaubsland einen Terrorangriff gab. Natürlich haben dann viele Touristen keine Lust mehr, ein Flugzeug zu besteigen und hinzufliegen. Zum Glück hat man eine Reiserücktrittsversicherung. Aber die Reiserücktrittsversicherung greift bei Terrorgefahr leider nicht.

Bevor man einen Urlaub bucht, frequentiert man als umsichtiger Tourist erst einmal die Homepage des Auswärtigen Amtes. Und gerade stehen dort ziemlich viele Länder, von deren Besuch das Amt abrät. Seit dem jüngsten Anschlag in Istanbul steht auch die Türkei wieder auf der Liste mit dem Hinweis zu erhöhter Vorsicht. Im ganzen Land rechnet man mit weiteren Anschlägen.

Geld zurück nur bei ausdrücklicher Reisewarnung
Aber solange es keine ausdrückliche Reisewarnung vom Auswärtigen Amt gibt, kann die gebuchte Reise nicht über die Reiserücktrittsversicherung storniert werden. Der Reiselustige kann dann nur auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen. Konkret ist die Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches, dass eine Pauschalreise nur dann ohne Kosten storniert werden kann, wenn sich erkennen lässt, das höhere Gewalt die Reise ganz erheblich gefährden oder beeinträchtigen würde – diese Gefahr oder Beeinträchtigung zum Zeitpunkt der Buchung aber noch nicht sichtbar war, so informiert aktuell der GDV.

Wer sich unsicher ist, was mit höherer Gewalt gemeint ist, dem seien die Stichworte Naturkatastrophe, politische Unruhe, Krieg genannt. Ein einzelner Terroranschlag aber macht noch keinen Krieg und so wertet man diese Anschläge als ein allgemeines Lebensrisiko. Zumindest solange, bis eine offizielle Reisewarnung formuliert wird.

Was die Reiserücktrittsversicherung absichert
Die Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht dazu da, eine Reisestorno wegen höherer Gewalt abzufangen. Aber sie kommt für die Gebühren auf, die der Reiseveranstalter für eine Stornierung einer Pauschalreise einfordert, die aus bestimmten anderen Gründen doch nicht angetreten wird. Zu den bestimmten Gründen können Todesfälle, eine unerwartete schwere Erkrankung oder der Verlust des Arbeitsplatzes zählen.

Manchmal macht auch eine Reiseabbruchversicherung Sinn. Und zwar immer dann, wenn man die Neigung hat, eine Reise vorzeitig abzubrechen – oder auszudehnen. Die Versicherung kommt dann für die entstehenden Mehrkosten auf, die sich aus der vorzeitigen Rückreise ergeben oder wenn bezahlte Reiseleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Oder aber auch, wenn der Reisende, beispielsweise aufgrund einer Krankheit, gezwungen ist, seinen Aufenthalt zu verlängern.

Versicherung für Reiseveranstalter
Wer selbst als Reiseveranstalter aktiv ist, der kann sich ebenfalls für Fälle von höherer Gewalt bedingten Reisestornierungen versichern. In der Veranstalterhaftpflicht-Police werden außerdem noch andere Risiken versichert, die ebenfalls zum Ausfall einer Reise führen können, und hier ist auch der Fall eines Terroranschlags inklusive.

Der Versicherte erhält in so einem Fall die Stornokosten, die ihm entstanden sind, weil er gebuchte Flüge, reservierte Zimmer oder beauftragte Dienstleister schließlich doch nicht in Anspruch nehmen wird, wenn er seine Reise storniert. (VB)

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

Reichelt Versicherungsmakler

TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Weltweiter Reiseschutz für Urlaubs- und Geschäftsreisen gegen unvorhersehbare Ereignisse, damit sind Sie bei Reiserücktritt und Reiseabbruch bestens abgesichert schon vor Reisebeginn. Rücktrittsgründe sind oft unerwartete Krankheiten, Unfälle oder auch der Tod eines nahen Angehörigen, weitere Auslöser für den Reiserücktritt können auch Schäden am Eigentum, eine Impfunverträglichkeit oder der unvorhergesehene Verlust des Arbeitsplatzes sein.

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Durch regelmäßige Weiterbildung bauen wir unser Fachwissen kontinuierlich aus. So bleiben wir dauerhaft der kompetente Ansprechpartner für Ihre Versicherungen, den Sie verdient haben und erwarten dürfen.

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Wir analysieren mit Ihnen Ihren persönlichen Vorsorgebedarf, planen gemeinsam mit Ihnen den Umfang der Risikoabdeckung und empfehlen für Sie geeignete Versicherer und Versicherungskonzepte.

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Bewertungen

Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

Wir beraten Sie ausführlich, kompetent und zuverlässig.

Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.