Das Gewerbeamt (zuständige Behörde) Anmeldestelle für Unternehmen in Deutschland

17. Jul 2013 | Gewerbe

Wer sich als Gewerbetreibender selbstständig machen möchte, muss beim zuständigen Gewerbeamt einen Gewerbeschein beantragen. Wichtig ist, dass vor Ausstellung des Gewerbescheins das Gewerbe nicht ausgeführt werden darf. Eine nachträgliche Beantragung ist in der Regel nicht möglich. Das Ausführen eines Gewerbes ohne Gewerbeschein kann mit einem Bußgeld belegt werden.

gewerbeanmeldung-gewerbeabmeldung © Fotolia.com

gewerbeanmeldung-gewerbeabmeldung © Fotolia.com

Das Gewerbeamt: Aufgaben und Zuständigkeiten

Beim Gewerbeamt handelt es sich um eine behördliche Einrichtung. Ihr obliegt die Gewerbeaufsicht in dem Gebiet, für das sie zuständig ist. In den meisten Großstädten existiert kein zentrales Gewerbeamt, in der Regel sind die Aufgaben den zuständigen Bezirksämtern zugeordnet. In kleineren Städten ist das Gewerbeamt meistens in der Stadtverwaltung und in ländlichen Gebieten in der zuständigen Bezirksverwaltung angesiedelt. Welches Gewerbeamt zuständig ist, ist abhängig von dem Ort, an welchem das Gewerbe betrieben werden soll (Geschäftssitz), nicht vom Wohnort.

Neben der Erteilung der Gewerbeerlaubnis gehört auch die Gewerbeaufsicht zu den Aufgaben der Gewerbeämter. Sie wachen über die Einhaltung der verschiedenen Gewerbevorschriften. Werden diese nicht eingehalten, kann der Gewerbeschein durch das Gewerbeamt entzogen werden. Die Gewerbesteuer wird nicht an das Gewerbeamt, sondern an das Finanzamt entrichtet.

Gewerbeanmeldung: Wer muss einen Gewerbeschein beantragen?

Vor der Beantragung eines Gewerbescheins beim zuständigen Gewerbeamt muss erst einmal geprüft werden, ob die geplante Tätigkeit der Gewerbeanmeldung unterliegt. Es gibt eine Vielzahl von freien Berufen, für die keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Dazu zählen beispielsweise künstlerische, heilende, wissenschaftliche, lehrende und rechtsberatende Berufe (z.B. Ärzte, Lehrer, Rechtsanwälte usw.). Leider ist die Abgrenzung zwischen freien Berufen und Gewerbetreibenden nicht ganz einfach. So zählen zum Beispiel Heilpraktiker zu den freien Berufen, während zum Beispiel das Betreiben einer Apotheke oder eines Schönheits- oder Fußpflegesalons als Gewerbe definiert wird. Der sicherste Weg, um herauszufinden, ob die geplante Tätigkeit der Gewerbeanmeldung unterliegt, ist die Nachfrage beim Finanzamt.

Als Gewerbetreibender gilt, wer planmäßig und auf Dauer eine selbstständige Tätigkeit ausführt, die auf Gewinnerzielung angelegt ist. Dazu gehören beispielsweise alle Tätigkeiten, in welchen Handel betrieben wird, aber auch handwerkliche Tätigkeiten und Gastronomiebetriebe.

Eine weitere Ausnahme bilden Betriebe der sogenannten Urproduktion. Dazu zählen unter anderem land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gartenbau, Weinbau und Fischerei. Diese Tätigkeiten unterliegen wie die freien Berufe nicht der Gewerbeordnung.

Gewerbeanmeldung: Wie beantragt man einen Gewerbeschein?

Bei der Anmeldung eines Gewerbes wird unterschieden in erlaubnisfreie und erlaubnispflichtige Gewerbe. Für die Anmeldungen eines erlaubnisfreien Gewerbes ist lediglich das Ausfüllen der Gewerbeanmeldung (Angaben zur Person und Beschreibung des Gewerbes) sowie der Personalausweis erforderlich. In der Regel wird die Anmeldung innerhalb von wenigen Tagen bestätigt.

Bei erlaubnispflichtigen Gewerben ist eine zusätzliche Zulassung erforderlich, die bei der zuständigen Behörde beantragt werden muss. Diese Zulassung kann je nach Gewerbe unterschiedlich sein. Für Handwerksbetriebe ist beispielsweise die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Diese erfolgt durch die zuständige Handwerkskammer. Für das Betreiben einer Gaststätte oder eines Hotels muss z.B. ein Eignungsnachweis erbracht werden. Dieser kann unter anderem durch eine meist eintägige Einweisung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer erworben werden. Ausgestellt wird die Bestätigung durch das Gewerbeamt. Welche besonderen Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, kann man bei den zuständigen Kammern oder dem Gewerbeamt erfragen.

Gewerbezentralregister

Für einige Gewerbetriebe muss ein Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit erbracht werden. Für diese sogenannten überwachungsbedürftigen Gewerbe (z.B. Reisebüro, Detektei, Partnervermittlung, Alt- und Gebrauchtwarenhandel) sind ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich. Im Gewerbezentralregister wird festgehalten, ob in der Vergangenheit eventuelle Verstöße gegen die Gewerbeordnung erfolgt sind, bzw. ob Bußgelder verhängt oder vielleicht bereits eine Gewerbeerlaubnis entzogen wurden.

Anmeldung eines Kleingewerbes

Auch Kleingewerbe unterliegen der Gewerbeordnung und müssen beim Gewerbeamt angemeldet werden. Die Kleingewerberegelung betrifft weitgehend nur die steuerliche Veranlagung eines Gewerbes. Wie bei jeder Gewerbeanmeldung sendet das Gewerbeamt dem zuständigen Finanzamt eine Kopie der Anmeldung zu. Das Finanzamt sendet dann einen Fragebogen zu, in welchem man anhand der zu erwartenden Umsätze sein Gewerbe als Kleingewerbe definieren kann.

Gewerbeanmeldung: Kosten

Die Kosten für die reine Gewerbeanmeldung betragen je nach Bundesland zwischen 15 -75 €. Hinzu können Kosten für eventuell weitere erforderliche Nachweise kommen (z.B. Eintrag in die Handwerksrolle, Führungszeugnis, Eignungsnachweise etc.). (Autor: Marie Veron)


REVE Kontaktdaten

Speichern Sie unsere Kontaktdaten auf Ihrem Smartphone und Kontaktieren Sie uns per WhatsApp externer Link