Jede vierte gesetzliche Krankenkasse hat zum Jahreswechsel ihren Beitrag erhöht.

4. Jan 2017 | Gesundheit

Wie im Artikel der Welt zu lesen war, ist jede vierte gesetzliche Krankenkasse teurer geworden. 27 von 113 gesetzlichen Krankenkassen schreiben ab 2017 höhere Beiträge vor. "Die Tendenz, dass die Zusatzbeiträge steigen, bleibt", so Doris Pfeiffer, die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Die gute Wirtschaftslage hat wenig gebracht - wie die Welt schreibt, sind die Ausgaben, trotz steigender Einnahmen, gestiegen. Pfeiffer geht auch davon aus, dass Verbraucher "demnächst noch höhere Krankenkassenbeiträge" leisten müssen.

finanzierung-gkv-gesetzliche-krankenkasse © Fotolia.com

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Zwei Kassen verlangen nicht mehr als 15 Prozent

Sinken die Zuschüsse vom Bund, müssen die Verbraucher von weiteren Erhöhungen ausgehen – Jede vierte gesetzliche Krankenkasse (27 von 113 Kassen) hat die Preise erhöht! Es ist das erste Mal, dass alle gesetzlichen Krankenkassen einen sogenannten Zusatzbeitrag verlangen. Die Metzinger BKK war die letzte Krankenkasse, die auf einen Zusatzbeitrag verzichtete – nun sind 0,3 Prozent (der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent) fällig. Die Metzinger BKK und die AOK Sachsen-Anhalt sind die einzigen Betriebskrankenkassen, die weniger als 15 Prozent verlangen.

Am anderen Ende befinden sich hingegen elf Krankenkassen, die von ihren Mitgliedern mehr als 16 Prozent verlangen. Das sind – verglichen mit dem Jahr 2016 – nun drei Krankenkassen mehr, die die 15-Prozent-Grenze überschritten haben. Die BKK Vital ist übrigens die teuerste gesetzliche Krankenkasse – hier müssen die Versicherten einen Beitrag von 16,4 Prozent entrichten. Die Kassen in Thüringen und Sachsen, die größeren gesetzlichen Krankenkassen, haben ihre Beiträge ebenfalls erhöht. Die Techniker Krankenkasse, Barmer und die DAK Gesundheit, allesamt bundesweite Anbieter, haben keine Preiserhöhungen vorgenommen.

"Es handelt sich um einen Einmaleffekt"

Zwei Kassen verlangen nicht mehr als 15 Prozent

Junge Frau Krankenkarte

Letztes Jahr haben zwei Drittel aller gesetzlichen Krankenkassen die Preise erhöht. Dass im Jahr 2017 nur jede vierte gesetzliche Krankenkasse den Preis erhöht hat, kann wohl auf die 1,5 Milliarden Euro des Bundes zurückgeführt werden. Dabei handelt es sich um Zuschüsse des Bundes, die aus dem Gesundheitsfonds geflossen sind. "Natürlich ist das zwar jetzt erfreulich für alle Versicherten, aber lediglich ein Einmaleffekt", so Pfeiffer. Schlussendlich würden erst die Kosten, die im Zuge der Reformen der letzten Jahre entstanden sind, noch auf die ganzen Kassen zukommen. Ähnlich kritisch sind auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen. "Natürlich hat der Gesetzgeber mit dem Zuschuss für etwas Ruhe gesorgt", so Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, "2018 wird man sich aber in einer ganz anderen Situation befinden. Das Geld wird fehlen. Denn der Griff in die Liquiditätsreserve, damit man im Wahljahr 2017 ruhig bleibt, wird sich nächstes Jahr rächen".

Versicherte sollten nicht nur auf den Preis achten

55 Millionen Deutsche sind GKV-Mitglieder, die – je nach Versicherungsgesellschaft – mehrere Hundert Euro pro Jahr bezahlen müssen. Wer ein Bruttoeinkommen von 3.000 Euro bezieht, muss im Jahr 2017 zwischen 5.364 und 5.904 Euro bezahlen. Die Beiträge werden von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern gemeinsam entrichtet. Beide Seiten müssen 7,3 Prozent bezahlen, wobei Arbeitnehmer auch Zusatzbeiträge entrichten müssen. Eine Regelung, die seit dem Jahr 2015 gilt. Wer mit einem Wechsel spekuliert, kann Geld sparen. Jedoch ist es wichtig, dass die Versicherten die Krankenkasse nicht nur nach der Beitragshöhe auswählen – auch Verbraucherschützer warnen vor derartigen Wechselambitionen. Schlussendlich sollten die Verbraucher auch die Qualität der Beratung und die möglichen Zusatzleistungen vergleichen – hier gibt es, so die Verbraucherschützer, gravierende Unterschiede. So übernehmen einige Kassen die anfallenden Kosten für alternative Behandlungen, während andere Kassen derartige Kosten nicht übernehmen. Ähnlich verhält es sich bei der professionellen Zahnreinigung – auch hier übernehmen einige Kassen die Kosten, andere wiederum nicht. Wird hingegen ein Elternteil krank, bezahlen viele Kassen eine Haushaltshilfe. Auch hier gibt es Unterschiede: Während einige Kassen eine Haushaltshilfe für mehrere Wochen bezahlen, ersetzen andere Krankenkassen nur die Kosten der ersten 14 Tage. Bei der Krebsvorsorge gibt es ebenfalls gravierende Unterschiede: Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten erst ab dem 35. Lebensjahr, während andere Krankenkassen keine Altersgrenze haben und auch die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen bei Jugendlichen übernehmen.

Versicherte sollten nicht nur auf den Preis achten

Krankenkassen Karte

Die Versicherten sollten daher im Vorfeld prüfen, ob die angebotenen Leistungen auch die persönlichen Bedürfnisse abdecken. Es muss nicht immer die direkte Leistung im Krankheitsfall sein; für viele Versicherte ist die ständige Erreichbarkeit der Mitarbeiter wichtig, wobei es hier für viele Verbraucher keinen Unterschied macht, ob die Mitarbeiter telefonisch oder über das Internet erreichbar sind. Mitunter ist anderen Verbrauchern die persönliche Beratung vor Ort wichtig.

Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht

Nimmt die Krankenkasse eine Erhöhung der Zusatzbeiträge vor, genießen die Versicherten ein automatisches Sonderkündigungsrecht. In derartigen Fällen können die Verbraucher – unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist – den Anbieter wechseln. Das Sonderkündigungsrecht tritt auch dann in Kraft, wenn die Versicherten noch keine 18 Monate bei der Krankenkasse waren. Wird der Zusatzbeitrag also mit 1. Januar erhöht, können die Verbraucher bis Ende Januar ihre Kündigung einreichen. Der neue Anbieter steht dann ab April zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die Verbraucher aber auf jeden Fall die erhöhten Zusatzbeträge – zumindest in den ersten drei Monaten – bezahlen müssen.

Kleine Krankenkassen können Druck nicht standhalten

Zu beachten ist, dass der Kunde keine neue Kasse haben muss, wenn er die Mitgliedschaft bei seiner bestehenden Kasse kündigt. Wechselwillige haben im Durchschnitt zwei Monate Zeit, damit sie die unterschiedlichen Angebote und Leistungen vergleichen können. Fakt ist: Keine Kasse darf einen gesetzlich Versicherten ablehnen, sofern keine beruflichen oder regionalen Beschränkungen vorliegen. Die Zahlen zeigen aber auch, dass es immer weniger Kassen gibt: Zu Beginn der 1990er-Jahre gab es über 1.200 gesetzliche Krankenkassen – derzeit stehen gerade einmal 113 Kassen zur Verfügung. Es sind vor allem kleine Krankenkassen, die den immensen Kostendruck nicht aushalten und von größeren Kassen übernommen werden. Das ist aber nicht unbedingt ein Nachteil für Versicherte: So bezahlen die Mitglieder der BKK Braun-Gilette – aufgrund der Pronova BKK-Fusion – einen Zusatzbeitrag von gerade einmal 1,2 Prozent. Vor der Fusion lag der Zusatzbeitrag bei 1,9 Prozent.

(Quelle: Karsten Seibel | www.welt.de | Stand: 01.01.2017)


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