Berufsunfähigkeit Versicherung

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Berufsunfähigkeit Versicherung

Was sind die Aufgaben der Berufsunfähigkeit Versicherung

Sie sind zufrieden und fühlen sich wohl und sicher in Ihrem Leben, fahren ein schickes Auto, lieben es, viel Zeit im Urlaub zu verbringen. Einiges an Vermögen wird auch bereits für Notfälle weggespart. Die Familienplanung ist in vollem Gang oder auch schon abgeschlossen und selbst für Ihren wohlverdienten Ruhestand haben Sie bereits ausreichend vorgesorgt. Ihr Leben ist rundum in Ordnung, das Fundament Ihres geschilderten Lebens ist Ihre Arbeitskraft. Sie sorgt dafür, dass Ihr Leben in Ordnung bleibt.

Arbeitskraftabsicherung – Berufsunfähigkeitsversicherung

Arbeitskraftabsicherung ist bereits bei einer langwierigen Erkrankung erforderlich, die länger dauert als die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Bereits ab dem 43. Tag muss ein Arbeitnehmer mit Einkommenseinbußen rechnen. Denn das Krankengeld einer Gesetzlichen Krankenkasse beträgt meist lediglich 70% vom Bruttoeinkommen, abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Einkommensverlust lässt sich, abhängig vom Einkommen, oftmals ein oder zwei Monate überbrücken. Bei längeren Krankheiten kann eine Krankentagegeldabsicherung bereits für wenige Euro diese Lücke schließen.

Bei Gutverdienenden, die mit ihrem Einkommen die sog. Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 54.450 € (Wert für 2019 und 56.250 € für 2020) übersteigen, vergrößert sich die Lücke mit jedem Euro, der über dieser Grenze verdient wird.

Bei dauerhaften Erkrankungen oder nach einem Unfall, der die Arbeitskraft länger einschränkt, gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten.

Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen über 280.000 weitere Fälle hinzu.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jede angebotene Stelle annehmen, egal wie hoch die bereits erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Wer mehr als drei Stunden, aber keine 6 Stunden arbeiten kann, erhält die teilweise Erwerbsminderungsrente von knapp 19 % des letzten Bruttoeinkommens.

Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer dauerhaften Arbeitskrafteinschränkung auf der Hand liegt, wie bei Dachdeckern oder Fliesenlegern. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt häufig, es gäbe kaum ein Szenario, in dem seine Arbeitskraft eingeschränkt werden kann. Aber die Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert wird. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur, sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Aber auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser einer Berufsunfähigkeit.

Wie schütze ich mich optimal?

Die verschiedenen Absicherungsformen leisten bei unterschiedlichen Auslösern, die wir hier nun vorstellen.

Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung – der Königsweg der Absicherung?

Hier sind sich selbst die sog. Verbraucherschützer einig: die Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein MUSS für jeden, der am Arbeitsleben teilnimmt.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird im optimalen Fall bis zum Endalter 67 Jahre abgeschlossen, dem aktuellen Renteneintrittsalter. Als Rentenhöhe sollte man sein persönliches Existenzminimum heranziehen, also die Summe, die ausreicht, den aktuellen Lebensstandard, Ihren aktuellen Status zu sichern. Was nicht vergessen werden darf, dass auch im Falle der Berufsunfähigkeit Ihre Altersvorsorge nicht aus den Augen verloren geht, da sonst die Möglichkeit besteht, trotz guter Absicherung der Arbeitskraft, in die Rentenfall zu rutschen. Die Beiträge zur Altersvorsorge müssen bei der Rentenhöhe berücksichtigt werden.

Dabei muss beachtet werden, dass eine Berufsunfähigkeitsrente nicht steuerfrei ist, und dass Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung anfallen!

Bei leistungsstarken Produkten spricht man von Berufsunfähigkeit, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf mindestens zu 50% und voraussichtlich für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann – unabhängig davon, ob eine Krankheit oder ein Unfall dafür ursächlich ist.

Mittlerweile gibt es auch Anbieter und Produkte, die diese 50%-Einschränkung umgehen, mithilfe einer sog. Gelbe-Schein-Regelung. Diese besagt, dass bei einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit von mind. 6 Monaten bereits die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bezahlt wird – nachzuweisen ist dies durch die entsprechenden AU-Bescheinigungen. Doch auch hier gibt es verschiedene Ausprägungen dieser Form der Absicherung, die genau betrachtet werden müssen.

Dazu bieten immer mehr Versicherer eine Pflegezusatzabsicherung zur Berufsunfähigkeit mit an. Denn im Falle einer Pflegeeinstufung nach den Bedingungen erhalten Sie zwar die Rente ausbezahlt, aber lediglich bis zum Vertragsende, meist bis zum 67. Lebensjahr. Diese Rentendauer kann auf lebenslange Zahlung ausgedehnt werden.

Was auf keinem Fall fehlen darf, ist eine entsprechende Dynamik. Sowohl während der Phase der Beitragszahlung, als auch im Leistungsfall sollte eine Dynamik vereinbart werden, der Inflation entgegen zu wirken.

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Ursachen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele, ob Unfälle, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder Krebs und andere bösartige Geschwülste. Besonderes Augenmerk muss aber auf die stetig ansteigende Anzahl an Nervenerkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, gelegt werden. Für mittlerweile knapp ein Drittel aller Leistungsfälle sind Nervenerkrankungen wie Burn-Out die Ursache, Tendenz stark steigend. Diese Tatsache beweist nun, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohe Risiko haben, sondern alle Personen, die am Arbeitsprozess teilnehmen.

Was ist beim Abschluss einer Berufsunfähigkeit Versicherung zu beachten?

Die eigene Arbeitskraft ist die Basis für den Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und den Fähigkeiten eines Menschen ist eine Umschulung oder der Wechsel in einen anderen – meist schlechter bezahlten – Beruf nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt daher eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt werden, damit man seine finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter müssen weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk bietet.

Berufsunfähigkeitsversicherung noch vor dem Berufsstart abschließen?

Haben Sie oder Ihre Eltern bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollte in jedem Fall die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente überprüft werden. Steht diese noch in einem gesunden Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen?

Zum Ausbildungsende bieten Ihnen die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit der Nachversicherung. Sie können die versicherte Rente dann in gewissem Rahmen erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Top-Produkt unter den Absicherungsmöglichkeiten der Arbeitskraft ist sicherlich die Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier wird bei festgestellter Berufsunfähigkeit eine entsprechende Rente bis zum Altersrentenbezug gezahlt.

Nun gibt es aber auch Personen, die sich aufgrund ihres Gesundheitszustands, des Alters oder der Einstufung des aktuellen Berufs, den Versicherungsschutz nicht leisten können oder auch schlicht nicht leisten wollen! Doch auch für diese Fälle gibt es Möglichkeiten, die eigene Arbeitskraft und damit den eigenen Lebensstandard zu schützen.

Sinnvolle Regelungen innerhalb einer BU

Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten mittlerweile viele ergänzende Klauseln, z.B. die Gelbe-Schein-Regelung, Teilzeitklausel, Infektionsklausel und viele weitere Optionen können mittlerweile in Berufsunfähigkeitsversicherungen eingeschlossen werden. Wir haben die Zusatzklauseln genauer unter die Lupe genommen und die interessantesten für Sie zusammengestellt.

Gelbe-Schein-Regelung
Gezahlt wird die vereinbarte Rente schon dann, wenn der Kunde dauerhaft arbeitsunfähig („gelber Schein“) ist. Die Arbeitsunfähigkeit muss mindestens sechs Monate ununterbrochen bestehen und durch eine oder mehrere aufeinanderfolgende Bescheinigungen durch einen Facharzt nachgewiesen werden.

Ist das der Fall, zahlen die Versicherer bis zu 24 Monate lang eine Rente in Höhe der vereinbarten BU-Rente. Ist der Kunde anschließend gesund, entfallen weitere Leistungen. Wird eine Berufsunfähigkeit festgestellt, erhält er stattdessen die BU-Rente.

Die Gelbe-Schein-Regelung wird auch als AU-Klausel bezeichnet und kann je nach Versicherer optional mit eingeschlossen werden oder ist bereits fester Vertragsbestandteil.

Die Klausel ist bisher jedoch in der Praxis umstritten und nur dann wirklich sinnvoll, wenn der Kunde keine Krankentagegeldlösung besitzt. Denn die AU-Klausel muss als Obligenheit dem KT-Versicherer gemeldet werden. Wird diese nicht angezeigt, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor und kann mitunter zur Leistungsfreiheit des VR führen.

Wer dennoch Interesse an der AU-Klausel hat, wird bei Versicherern wie der Allianz oder Continentale fündig.

Teilzeitklausel
Das Thema Teilzeit gewinnt immer mehr an Bedeutung, vor allem wenn wir das Thema Kindererziehungszeiten mit einfließen lassen. Wenn es um die Berufsunfähigkeit geht, spielt das vor allem dann eine Rolle, wenn wir uns die 50-Prozent-Regelung ansehen, die ja besagt, dass man dann berufsunfähig ist, wenn man seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit mindestens zu 50 Prozent nicht mehr nachgehen kann. Für Personen, die in Teilzeit arbeiten, kann das dann schon mal ein Problem werden, da diese wesentlich schwerer erkrankt sein müssen, um die BU-Leistung zu erhalten. Umso schöner, dass einige Versicherer hierfür eine Lösung gefunden haben.

Die Condor beispielsweise ist einer der Vorreiter und definiert die Bedingung wie folgt:
Reduziert die versicherte Person während der Versicherungsdauer ihre vertraglich oder gesetzlich fixierte wöchentliche Arbeitszeit, bleibt für die Beurteilung einer Berufsunfähigkeit die während der Versicherungsdauer höchste vertraglich oder gesetzlich fixierte wöchentliche Arbeitszeit maßgebend (Teilzeitklausel). Nachweise über die jeweiligen Arbeitszeiten sind uns vorzulegen. Entsprechendes gilt, wenn die Arbeitszeitreduktion vom Arbeitgeber angeordnet wird (z. B. Kurzarbeit).

Aber auch die Württembergische hat eine solche Klausel bereits in ihr Bedingungswerk integriert. Hier lohnt es sich, einen Blick auf die genaue Formulierung der Klausel zu werfen, um so die Unterschiede zwischen den Versicherern herauszukristallisieren.

Wir finden, eine sinnvolle Klausel, die Ihren Kunden sicher einen Mehrwert bietet.

Infektionsklausel
Laut § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) externer Link kann für Personen mit bestimmten Infektionen – auch wenn nur der Verdacht auf eine solche Infektion besteht – ein behördliches Tätigkeitsverbot verhängt werden, wenn diese ein Risiko für andere darstellen. Die Krux an der Sache: Meist ist dies kein Leistungsfallauslöser in der BU. Enthält der Vertrag eine entsprechende Klausel, setzt die Versicherung ein solches Tätigkeitsverbot der Berufsunfähigkeit gleich, solange das Tätigkeitsverbot für mehr als sechs Monate ausgesprochen wird.

Pflegerente
Kommt es wegen einer Pflegebedürftigkeit zu einer BU, erhält der Betroffene eine zusätzliche Pflegerente in Höhe der garantierten BU-Rente. Für die Dauer der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der Versicherer somit die doppelte BU-Rente aus. Zudem wird der Vertrag beitragsfrei gestellt. Wird die versicherte Person erst nach Ablauf der BU-Versicherung pflegebedürftig, erhält sie für die Dauer der Pfegebedürftigkeit eine Pflegerente.

Pflegeoption
Anders als die Pflegerente, stellt die Pfleoption lediglich eine Anwartschaft dar. So kann sich der Kunde seinen aktuellen Gesundheitszsutand sichern und bei Bedarf eine Pflegerente, ohne erneute Gesundheitsprüfung, abschließen.

Wiedereingliederungshilfe
Die Wiedereingliederungshilfe soll der versicherten Person den Einstieg ins Berufsleben erleichtern. Endet die Berufsunfähigkeit, bieten viele Versicherer eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe von bis zu sechs Monatsrenten. Sie soll ein Anreiz für Versicherungsnehmer sein, wieder eine berufliche Tätigkeit aufzunehmen oder neue Fähigkeiten durch eine Umschulung oder Weiterbildung zu erwerben, die eine Arbeitsaufnahme begünstigen und ermöglichen.

Der Kunde erhält die Leistung nach einem bedingungsmäß festgelegten Zeitraum gutgeschrieben, beispielsweise wenn dieser zwei Jahre ununterbrochen berufsunfähig war. Besonders kundenfreundlich formulieren die Alte Leipziger, Allianz und der HDI ihre Bedingungen.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung
Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation
Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag
Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung
Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung
Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden
Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?
Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal, Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

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TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Jeder Vierte ist vorzeitig von Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit, einen Unfall oder durch Invalidität betroffen. Berufsunfähigkeit bedeutet im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit, dass man seinen Beruf nicht mehr ausüben, aber durchaus in anderen Bereichen eingesetzt werden kann.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll, wenn man mit dieser Tätigkeit den Unterhalt der Familie finanziert oder aber auch wenn man unentgeltlich Arbeiten verrichtet, die nicht ohne finanziellen Aufwand ersetzt werden können. Daher kann sich auch eine Hausfrau gegen Berufsunfähigkeit versichern. Kommt es zum Versicherungsfall, erhält man aus der Versicherung gegen Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsrente , die die finanzielle Lücke schließt. Dadurch sind die Lebenshaltungskosten weitgehend abgedeckt.

Gesetzlich gegen Berufsunfähigkeit versichert sind nur Personen, die vor 1961 geboren wurden und zwar in sehr geringem, finanziellem Rahmen. Durch den Beruf körperlich und geistig stark beanspruchte Personen sollten sich gegen die Berufsunfähigkeit privat absichern und die Produkte des Versicherungsmarkts vergleichen.

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Jede Bewertung unserer Kunden spiegelt eine Erfahrung unserer starken Leistungen wider. Wir freuen uns über Ihre Bewertung, Feedback oder Verbesserungsvorschläge.

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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.