Anhänger Versicherung Gewerbe

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Wichtige Fakten im Überblick

Leistungen Anhänger Versicherung Gewerbe

Was ist eine Anhänger Versicherung Gewerbe

Als Gewerbekunde sind Sie einem relativ hohen Risiko ausgesetzt, durch die intensive Nutzung Ihrer Anhänger Personen-, Sach- oder Vermögensschäden zu verursachen. Die Lösung: Eine Anhängerversicherung für Gewerbekunden, die mindestens aus einer Anhänger-Haftpflicht besteht und in dieser Funktion für Schadensersatzforderungen Dritter aufkommt. Auch die Prüfung von Haftpflichtansprüchen und die Abwehr unberechtigter Forderungen zählt zu den Aufgaben einer gewerblichen Anhänger-Haftpflicht. Wird die Anhängerversicherung um eine Teilkasko erweitert, übernimmt der Versicherer zudem die Kosten für Schäden am Anhänger, die aus Naturgewalten, Wildunfällen und Diebstahl resultieren. Eine Vollkasko erweitert den Leistungsumfang der Teilkasko um die Deckung von Vandalismus sowie Eigenschäden, die durch selbst verschuldete Unfälle zustande kommen.

Ob die Versicherung des Zugfahrzeugs oder jene des Anhängers im Ernstfall zahlt, hängt davon ab, ob der Anhänger zum Zeitpunkt des Unfalls abgestellt oder in Benutzung war. Im Falle eines benutzten Anhängers zahlt typischerweise die KFZ-Versicherung des ziehenden Fahrzeuges, während die Anhängerversicherung im Falle eines vom Zugfahrzeug getrennten, abgestellten Anhängers einspringt. Alternativ ist eine Kostenübernahme durch die Betriebshaftpflichtversicherung möglich, sofern eine Sondervereinbarung über spezielle Anhänger getroffen wurde.

Werden durch den Einsatz eines Anhängers Einnahmen erzielt, welche steuerlich als Gewinne aus einem Gewerbebetrieb gelten, spricht man von der gewerblichen Nutzung dieses Anhängers. Zu unterscheiden ist die gewerbliche von der geschäftlichen Verwendung, welche vorliegt, wenn der Anhänger zur Ausübung eines Berufs (z.B. Essenslieferant) dient. Wie im Falle privat genutzter Anhänger, ist eine von der KFZ-Versicherung getrennte Haftpflicht-Police für gewerblich verwendete Anhänger Pflicht. Optional ist eine Erweiterung der gewerblichen Anhänger-Haftpflicht um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich. Die gewerbliche Nutzung muss der Versicherung gemeldet werden und bedeutet meist höhere Prämien im Vergleich zur privaten Verwendung.

Bei der Versicherung gewerblich genutzter Anhänger gilt es zu beachten: Manche Anbieter (z.B. VHV) versichern Anhänger nur, wenn das ziehende Fahrzeug beim gleichen Versicherungsunternehmen versichert ist.

Anhänger/Auflieger als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug

Sie möchten Ihren gewerblich genutzten Anhänger gegen Entgelt vermieten? Hier gibt es einiges zu beachten! Ein „unentgeltliches Verborgen“ des versicherten Anhängers dulden einige Versicherer, aber Achtung: Nur wenige Versicherungsgesellschaften bieten Verträge für Selbstfahrer-Vermiet-Anhänger an! Fragen Sie unbedingt vorher Ihren Versicherer, sonst riskieren Sie ihren Versicherungsschutz!

Im Versicherungswesen werden alle Fahrzeuge in Wagnisklassen zusammengefasst. Jede Fahrzeugklasse besitzt eine eigene Wagniskennziffer (WKZ). Nachfolgend eine Auswahl geläufiger WKZ:

Wagniskennziffern für Anhänger / Auflieger:

  • Anhänger im Werk- und Privatverkehr (WKZ 581)
  • Anhänger im gewerblichen Güterverkehr (WKZ 591)
  • Wechselaufbauten (WKZ 571)

Besondere Wagnisklassen (oft anfragepflichtig):

  • Anhänger in Sonderausführung (WKZ 542)
  • Selbstfahrervermiet-Anhänger (WKZ 572)

Welche Anhängerversicherungen kann man abschließen?

Bei der Anhängerversicherung erfolgt eine Unterteilung nach Gesamtgewicht. Um das höchstzulässiges Gesamtgewicht F.2 herauszufinden, genügt ein Blick in die Zulassungsbescheinigung Teil 1.

  • Anhänger bis 0,75 t
  • Anhänger mit mehr als 0,75 t bis zu 3,5 t
  • Anhänger mit mehr als 3,5 t bis zu 10 t
  • Anhänger mit mehr als 10 t

Welche Anhängertypen / Anhängerarten gibt es?

Als grundlegende Bauformen für Anhänger werden folgende genannt:

  • Sattelanhänger / Sattelauflieger
    Der Sattelanhänger (Sattelauflieger) besitzt keine Vorderachse, sondern liegt mit dem Vorderteil auf dem Sattel der Zugmaschine (ZGM).
  • Deichselanhänger
    Diese mehrachsigen Anhänger haben zwei oder mehr Achsen mit gelenkter Vorderachse.
  • Starrdeichselanhänger
    Anhänger mit starrer Zugeinrichtung nennt man Starrdeichselanhänger (SDAH). Die Deichsel und Achse(n) sind starr mit dem Anhängerrahmen verbunden. Zentralachsanhänger haben ein bis maximal drei Achsen in der Fahrzeugmitte

Anhängeraufbauarten Auflieger/Anhänger (Gewerbe)

Die Aufbauarten gewerblich verwendeter Auflieger/Anhänger sind sehr vielseitig. Typische klassische Anhängeraufbauarten sind:

  • Plattform
  • offener Kasten
  • offener Kasten mit Plane und Spriegel
  • Kipper
  • geschlossene Kasten
  • Wechselaufbauten

Daneben gibt es noch viele Sonderbauformen, die dem jeweiligen Einsatzzweck angepasst sind:

  • Fahrzeugtransporter
  • Isolierwagen mit und ohne Kühlung
  • ATL/Containeraufbau
  • Betonpumpwagen
  • Kompressor
  • Leiterfahrzeug
  • Kranwagen (ohne SF)
  • Hubarbeitsbühne
  • Bohrfahrzeug
  • Niederfluranhänger
  • Glastransport

Was ist beim Abschluss einer Anhänger Versicherung Gewerbe zu beachten?

Gewerblich verwendete Anhänger können mit einem grünen Kennzeichen zugelassen werden. Dieses ändert zwar die Besteuerung des Anhängers, eliminiert aber nicht die gesetzlich vorgeschriebene Anhängerversicherung. Stichwort Gesetz: Da einige Typen gewerblicher Anhänger keine separate Versicherung benötigen, empfiehlt sich eine vorherige Recherche oder Anfrage bei der Zulassungsstelle oder dem Versicherer. Letzterer bietet nicht immer eine gewerbliche neben der privaten Anhängerversicherung an, weshalb die Unterstützung eines unabhängigen Versicherungsmaklers auf der Suche nach der idealen Gesellschaft hilfreich ist.

Darüber hinaus empfiehlt sich ein genauer Blick auf die Leistungsumfänge der verschiedenen Anbieter. Insbesondere im gewerblichen Bereich kann sich eine GAP-Deckung lohnen, die beim Totalschaden oder Diebstahl eines geleasten/finanzierten Anhängers für den Differenzbetrag zwischen Netto-Ablösewert und Wiederbeschaffungswert aufkommt. Wer vorrangig neue Anhänger im Gewerbe nutzt, profitiert zudem von einer Kaufpreisentschädigung: Erleidet der Anhänger einen Totalschaden oder wird gestohlen, ersetzt die Versicherung den Neu- beziehungsweise Kaufpreis anstelle des stark reduzierten Zeitwerts. Achten Sie zudem darauf, ob grob fahrlässige Handlungen im Schutz enthalten sind oder einen Ausschluss darstellen. Schäden an fest montierter Sonderausstattung, Reifenplatzer und Rangierschäden sind weitere Aspekte, die bei der Wahl Ihrer gewerblichen Anhängerversicherung Beachtung finden sollten.

Warum sollte ich einen Versicherungsmakler beauftragen?

Versicherungsmakler sind unabhängig von einzelnen Versicherungsgesellschaften. Sie prüfen individuell, welcher Versicherer die optimalen Vertragsbedingungen für den Kunden bietet. Ziel ist es, ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept zu erstellen und den Kunden langfristig zu begleiten. Reichelt Versicherungsmakler steht Ihnen als starker Partner bei allen Versicherungsfragen zur Seite. Kompetente Berater versorgen Sie mit fundierten und umfassenden Informationen und sind auch im Schadenfall für Sie da. Zu unserem Leistungsspektrum zählen:

Risikoanalyse und Bedarfsermittlung

Die Risikoanalyse steht zu Beginn der Zusammenarbeit mit einem unserer Berater. Unter Berücksichtigung Ihrer privaten und beruflichen Situation wie auch Ihrer persönlichen Bedürfnisse prüfen wir, gegen welche Gefahren und mit welchen Deckungssummen eine angemessene Absicherung erfolgen sollte. Ziel ist es, sicherzustellen, dass eine ausreichende, aber nicht zu hohe Absicherung der Risiken erfolgt. Anschießend erfolgt eine sorgfältige Auswahl des passenden Versicherungspartners. Dabei können Sie sich auf die langjährige Kenntnis vieler Vertragspartner und Tarife bei den Reichelt Versicherungsmaklern verlassen.

Dokumentation

Nicht nur zur Erfüllung gesetzlicher Vorschriften ist eine schriftliche Dokumentation wichtiger Bestandteil der Beratung. Eine Beratungsdokumentation bietet den Vorteil, dass Prozesse und Entscheidungen nachvollziehbar und verständlich sind. Darüber hinaus bietet sie eine wichtige Grundlage, um zu einem späteren Zeitpunkt überprüfen zu können, ob sich die Ziele und Wünsche des Kunden durch eine veränderte Lebenssituation geändert haben und Vertragsanpassungen erfolgen sollten.

Maklervertrag

Mit der Maklervereinbarung wird das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler geregelt. Ohne Maklervertrag darf ein Versicherungsmakler nicht im Namen des Kunden tätig werden. Um mit den Versicherungsgesellschaften kommunizieren und für den Kunden im beauftragen Umfang handeln und verhandeln zu können, ist der Abschluss eines Maklervertrages notwendig.

Vertragsgestaltung

Die Vertragsgestaltung mit dem Versicherungsunternehmen gehört zu den typischen Dienstleistungen des Versicherungsmaklers. Wann immer es notwendig oder möglich ist, wird auf eine individuelle Vertragsgestaltung der Vertragsinhalte Einfluss genommen. Auf eine risiko- und marktgerechte Prämiengestaltung legen die Reichelt Versicherungsmakler großen Wert. Preis und Leistung müssen stimmen.

laufende Betreuung und Verwaltung

Ein Versicherungsmakler bleibt auch nach Beratung, Dokumentation und Vertragsabschluss an Ihrer Seite. Bei veränderten Risikoverhältnissen oder Lebensumständen sorgt er für die notwendige Vertragsanpassung. Auch bei Beitragserhöhungen eines Versicherers wird geprüft, ob günstigere Anbieter mit dem gleichem Leistungsumfang auf dem Markt sind. Daneben nimmt er Ihnen den laufenden Schriftverkehr mit den Versicherungsgesellschaften ab, leitet Änderungswünsche, Adressänderungen, Schadenmeldungen für Sie weiter und hält die weitere Bearbeitung beim Versicherer nach.

Begleitung bei Schäden

Neben der Risikoeinschätzung erhalten Sie vom Makler auch Beratung im Schadenverhütungs-Bereich. Dennoch lassen sich Schäden nicht immer verhindern. Die Reichelt Versicherungsmakler vertreten ihre Interessen bei den Versicherungsgesellschaften und unterstützen sie bei der Korrespondenz.
Durch regelmäßige Nachfrage zu dem Bearbeitungsstatus bei den Versicherern und Unterstützung bei der Suche von Sachverständigen kann häufig eine schnelle Abwicklung des Schadens erreicht werden.

Was unterscheidet Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter tritt für eine bestimmte Versicherung oder eine Versicherungsgruppe auf, deren Interesse er vertritt. Es werden ausschließlich Produkte dieser Gesellschaft verkauft. Im Gegensatz hierzu vertritt der Versicherungsmakler die Interessen der Kunden und kann aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften eine Produkt- und Tarifauswahl wählen. Dadurch kann der Makler maßgeschneiderte Versicherungskonzepte mit einem optimierten Preis- und Leistungsangebot erstellen. Auch im Schadenfall ist der Versicherungsmakler auf Partner des Kunden, da kein Interessenkonflikt mit einer Versicherungsgesellschaft besteht.

Kann mich Reichelt Versicherungsmakler vertreten?

Wir - das Team von Reichelt Versicherungsmakler - vertritt Klienten unabhängig des Wohnortes bundesweit. Dank moderner Technik lassen sich sämtliche Versicherungsanliegen und -Vergleiche digital oder per Telefon abstimmen.
Durch unsere Standort im schönen Bergfelde kommt ein Großteil unserer Versicherungskunden aus der Region Hohen Neuendorf, Oranienburg, Hennigsdorf und Velten.

Weitere Zielregionen:

  • Hennigsdorf: Gertrudenhof, Neubrück, Nieder Neuendorf, Papenberge
  • Mühlenbeck: Schildow, Schönfließ, Zühlsdorf, Sumt, Bieselheide, Buchhorst, Arkenberge, Mönchmühle, Blankenfelde, Lübars
  • Löwenberger Land: Falkenthal, Glambeck, Grieben, Großmutz, Grüneberg, Kreuzberg, Gutengermendorf, Häsen, Hoppenrade, Klevesche Häuser, Liebenberg, Linde, Löwenberg, Nassenheide, Neuendorf, Neuhäsen, Neulöwenberg, Teschendorf, Meseberg, Freienhagen
  • Oranienburg: Eden, Friedenthal, Friedrichsthal,Germendorf
  • Lehnitz: Schmachtenhagen,Tiergarten, Sachsenhausen, Valentinenhof, Wensickendorf, Zehlendorf, Bernöwe
  • Wandlitz: Basdorf, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Schönerlinde, Schönwalde, Stolzenhagen, Zerpenschleuse
  • Panketal: Schwanebeck, Zepernick
  • Oberkrämer: Bärenklau, Bötzow, Eichstädt, Marwitz, Neu-Vehlefanz, Schwante, Vehlefanz
  • Bernau bei Berlin: Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Börnicke, Ladeburg, Lobetal, Schönow, Waldfrieden
  • Kremmen: Amalienfelde, Linumhorst, Orion, Beetz, Ludwigsaue, Neu Ludwigsaue
  • Flatow: Groß-Ziethen, Hohenbruch, Johannisthal, Verlorenort
  • Staffelde: Charlottenau, Kuhsiedlung
  • Liebenwalde:: Freienhagen, Hammer, Kreuzbruch, Liebenthal, Neuholland
  • Borgsdorf: Pinnow
  • Bergfelde, Hohen Neuendorf, Stolpe, Birkenwerder, Glienicke / Nordbahn, Schönwalde-Glien, Stolpe-Süd, Velten, Leegebruch, Rüdnitz, Biesenthal bei Bernau bei Berlin, Sydower Fließ, Löhme, Sophienstädt, Bergsdorf, Rüthnick, Krewelin, Herzberg (Mark), Klein-Mutz, Buberow

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TOP-Schutz zu attraktiven Konditionen

Werden durch den Einsatz eines Anhängers Einnahmen erzielt, welche steuerlich als Gewinne aus einem Gewerbebetrieb gelten, spricht man von der gewerblichen Nutzung dieses Anhängers. Zu unterscheiden ist die gewerbliche von der geschäftlichen Verwendung, welche vorliegt, wenn der Anhänger zur Ausübung eines Berufs (z.B. Essenslieferant) dient. Wie im Falle privat genutzter Anhänger, ist eine von der KFZ-Versicherung getrennte Haftpflicht-Police für gewerblich verwendete Anhänger Pflicht Optional ist eine Erweiterung der gewerblichen Anhänger-Haftpflicht um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung möglich. Die gewerbliche Nutzung muss der Versicherung gemeldet werden und bedeutet meist höhere Prämien im Vergleich zur privaten Verwendung.

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Unser Team blickt auf langjährige Berufserfahrung zurück. Wir sind Ihr Ansprechpartner in allen Fragen Ihres Versicherungsbedarf. Nicht selten stehen wir auch in ungewöhnlichen Fällen mit Rat und Tat zur Seite.